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Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Insgesamt 13.067 Fälle

02.06.2026 - von ADS

Im Jahr 2025 haben sich mehr von Diskriminierung betroffene Menschen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt als je zuvor. Die Zahl der Beratungsanfragen stieg auf 13.067 Fälle, ein Anstieg um 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Am häufigsten waren mit 43 Prozent Anfragen zu rassistischer Diskriminierung (4.571). Der Anteil der Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit lag bei 27 Prozent und lag mit 3.015 Anfragen erstmals über 3.000. Diskriminierungen wegen des Geschlechts machten mit 2.407 Fällen etwa 22 Prozent der Anfragen aus.

Die Anteile der übrigen Diskriminierungsmerkmale verteilen sich wie folgt: Altersdiskriminierung 12 Prozent, Religion und Weltanschauung rund 7 Prozent, sexuelle Identität rund 4 Prozent. Das sind die zentralen Ergebnisse des Jahresberichts 2025, den die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, am Dienstag vorgestellt hat. Den diesjährigen Schwerpunkt legte Ataman auf rassistische Diskriminierung.

„Rassistische Einstellungen verfestigen sich - und führen zu deutlich heftiger erlebter Diskriminierung“, sagte Ataman. Die Menschen berichteten von rassistischen Beleidigungen und Herabwertungen am Arbeitsplatz, diskriminierenden Absagen bei der Wohnungssuche oder Benachteiligungen im Gesundheitswesen. „Rassistisches Verhalten schadet nicht nur den Betroffenen, es schadet auch der Gesellschaft und Wirtschaft“, sagte Ataman. „Rassismus und Diskriminierung verschwinden nicht von selbst – vor allem nicht, wenn Menschen das Gefühl haben, Diskriminierungen blieben folgenlos. Wichtig sind klare gesetzliche Regelungen, damit alle in Freiheit und Sicherheit leben können.“

Kritik übte Ataman am kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zu einer Reform das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). „Es ist zwar richtig und überfällig, einige Lücken im Gesetz zu schließen, wie im Bereich der sexuellen Belästigung. Doch die geplante Reform ist zu schwach und bringt Menschen im Alltag sehr wenig. Viele werden sich weiterhin nicht auf das AGG berufen können, zum Beispiel wenn sie Diskriminierungen durch staatliche Stellen erleben. Auch der Gesundheitsbereich und Diskriminierungen durch Künstliche Intelligenz bleiben ungeregelt und sind antidiskriminierungsrechtliche Grauzonen“, sagte Ataman.

Weitere Erkenntnisse aus dem Jahresbericht:

Die meisten Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes betrafen 2025 den Bereich Arbeit (3.600 Anfragen). Ratsuchende meldeten sich zum Beispiel wegen diskriminierender Stellenausschreibungen, Bewerbungsabsagen oder wegen diskriminierenden Mobbings am Arbeitsplatz. Das AGG schützt in allen Bereichen des Erwerbslebens.


Der zweite große, vom AGG geschützte Lebensbereich ist der Zugang zu Gütern und Dienstleistungen einschließlich des Wohnungsmarktes. Diese Fälle machen etwa ein Fünftel der Anfragen mit AGG-Bezug aus. Beim Zugang zu Wohnraum wurden 2025 insgesamt 488 Anfragen verzeichnet, was einen Anstieg zum Vorjahr um rund 25 Prozent bedeutet.


Auch im Gesundheits- und Pflegebereich berichten Menschen zunehmend von Benachteiligungen. Im Vergleich zum Vorjahr ist hier ebenfalls ein Anstieg der Beratungsanfragen um fast 25 Prozent zu beobachten.



Diskriminierung tritt auch in Lebensbereichen auf, in denen das AGG nicht gilt, etwa im Kontakt mit staatlichen Stellen. In mehr als 1.400 Fällen berichteten Menschen von Benachteiligungen durch Ämter und Behörden. In mehr als 500 weiteren Anfragen ging es um Diskriminierung im Umgang mit Justiz und Polizei. Im Bildungsbereich wurden über 600 Fälle gemeldet. Insgesamt machen Fälle, die im Kontakt mit staatlichen Stellen stattfinden, fast ein Viertel aller Beratungsanfragen aus, die geschützte Merkmale im AGG betreffen.



Der Jahresbericht ist hier zu finden: Link

Quelle: ADS