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Ataman: Gleiche Rechte für alle sind auch Versprechen für die Zukunft unserer Kinder

09.06.2026 - von ADS

Festakt 20 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Mehr als 400 Gäste nehmen am Jubiläum des AGG teil.


Bei einem Festakt hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, das zwanzigjährige Bestehen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als „eine Frage der Gerechtigkeit und des gesellschaftlichen Fortschritts“ gewürdigt: „"Klagewellen, Bürokratiemonster und angebliches Gerichtshopping befürchteten manche, als das AGG in Kraft getreten ist. Nichts davon ist eingetreten. Zwanzig Jahre später wissen wir: Das AGG schafft Klarheit, stärkt Betroffene und hat unser Land fairer gemacht. Es zeigt, dass der Kampf gegen Diskriminierung eine Frage der Gerechtigkeit und des gesellschaftlichen Fortschritts ist"“, sagte die Ministerin am Dienstag in Berlin.

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, nannte das AGG „einen Meilenstein in der Geschichte unserer Demokratie“. Das AGG habe „unser Land verändert“ und „Deutschland besser gemacht“, sagte Ataman bei Ihrer Begrüßungsrede vor etwa 400 geladenen Gästen. „"Gleiche Rechte für alle"" seien darüber hinaus " „auch ein Versprechen für die Zukunft unserer Kinder."“ergänzte Ataman. „"Ein Versprechen, das wir jeden Tag neu verwirklichen müssen. Ein Versprechen, für das wir alle gemeinsam zuständig sind."“

An dem Festakt nahmen neben Ataman und Hubig auch Bundesjustizministerin a.D. Brigitte Zypries, die ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Susanne Baer und Humaira Waseem teil, die kürzlich ein wegweisendes Urteil zu Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erstritten hatte. Moderiert wurde der Festakt von Michel Abdollahi, künstlerisch begleitet wurde er von Maren Kroymann und Band und vom Streichensemble „The String Archestra“.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18. August 2006 in Kraft getreten. Das Gesetz schützt vor Diskriminierungen aufgrund des Alters, einer Behinderung, wegen des Geschlechts, aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen der sexuellen Identität und der Religion oder Weltanschauung.

Quelle: ADS