Großbritannien - 05.10.2006
Britische Arbeitnehmer können beantragen über das 65. Lebensjahr hinaus zu arbeiten. Will der Arbeitgeber den Mitarbeiter mit 65 Jahren in den Ruhestand schicken, muss er ihm dieses sechs Monate vorher mitteilen.
Seit das britische Arbeitsrecht in dieser Woche an die EU- Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf angepasst wurde, hat jeder Arbeitnehmer in GB das Recht, bis zum Rentenalter von 65 Jahren zu arbeiten. Es braucht sich also niemand in Frührente schicken zu lassen.
Das Verbot der Diskriminierung gilt selbstverständlich auch für junge ArbeitnehmerInnen. Diese werden in GB oft geringer bezahlt. Der in GB geltende Mindestlohn beträgt für unter 21 jährige 4,45 Pfund (6,45 Euro)pro Stunde. Ältere Arbeitsnehmer erhalten einen Mindestlohn von 5,35 Pfund (7,76 Euro). Diese nach Alter differenzierte Zahlung führt eventuell zu Klagen wegen Altersdiskriminierung. Der Schadensersatz, der einem Briten zusteht, der erfolgreich wegen ungerechtfertigter Entlassung aufgrund seines Lebensalters klagt, ist unbegrenzt.
Einige Branchen haben sich schon längst auf das neue Gesetz eingestellt. So sind 20% der Mitarbeiter in der Supermarktkette ASDA älter als 50 Jahre und 500 Mitarbeiter älter als 70. Fast die Hälfte der britischen Unternehmen beschäftigt über 65 jährige!
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Internationales:
24.09.2006: EU-Beratung: Altersdiskriminierung beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen
20.09.2006: 2007 = Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle
10.08.2006: Euthanasie in Belgien: Engpaß bei Medikamenten
Alle Artikel zum Thema
Internationales