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26.06.2026 - von DGB Rentenkommission
Empfehlungen der DGB-Rentenkommission für ein zukunftsfähiges und tragfähiges Alterssicherungssystem für alle Generationen
Juni 2026
1. Vorwort
Arbeitnehmende sind im Alter und bei Erwerbsminderung auf Lohnersatz angewiesen, um ihren
Lebensunterhalt zu bestreiten und nicht in Armut zu fallen. Seit fast 70 Jahren soll der Lohn so ersetzt werden, dass die Beschäftigten im Alter und bei Erwerbsminderung den im Arbeitsleben erreichten Lebensstandard halten können. Anders als bei Einführung der Rentenversicherung im Jahr 1889 geht es also seit 1957 nicht nur um einen Zuschuss zum Existenzminium, sondern um einen vollwertigen Lohnersatz.
Bis zum Jahr 2000 hat die gesetzliche Rentenversicherung dieses Ziel über Wirtschaftskrisen und die deutsche Wiedervereinigung hinweg erfolgreich und kostengünstig gewährleistet. Aufgrund politischer Entscheidungen soll dieses Ziel seit 2001 nur noch erreicht werden, wenn neben der gesetzlichen Rente zusätzliche Vorsorge – betrieblich oder privat – bespart wird.
Die staatliche Rentenpolitik geht in ihren Modellrechnungen davon aus, dass dafür vier bis sieben Prozent vom Bruttolohn gespart werden müsste.
Die Realität aber ist ernüchternd. Die Hälfte der Beschäftigten hat keine betriebliche Altersversorgung, und rund ein Drittel der Beschäftigten hat gar keine zusätzliche Altersvorsorge – weder betrieblich noch privat. Die Situation für die Menschen in Ostdeutschland ist noch dramatischer. Grund dafür ist, dass sie vielfach keine Mittel dafür haben. Zumal ein verpflichtender Beitrag der Arbeitgebenden nicht vorgesehen ist. Auch hat sich gezeigt, dass ein individueller provisionsgesteuerter Vertrieb teuer ist und die Vielzahl und Varianten an Angeboten die private Vorsorge intransparent machen. Gleichzeitig
ziehen sich Arbeitgebende aus der Tarifbindung zurück, so dass einfache und kostengünstige kollektiv geregelte Betriebsrentensysteme bei weitem nicht allen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Trotz dieser Mängel hat die Politik das Rentenniveau immer weiter abgesenkt, als würde der ursprüngliche Plan von 2000 aufgehen, dass die private Vorsorge diesen Rückgang ausgleicht. Erst nach massivem Druck durch die Rentenkampagne des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften sowie der Sozial- und Wohlfahrtsverbände hat die Politik im Jahr 2018 reagiert und das Rentenniveau in mehreren Schritten bis 2031 auf dem abgesenkten Niveau zumindest stabilisiert.
Jetzt ist der Zeitpunkt, an dem Bundesregierung und Bundestag entscheiden müssen, wie es nach 2031 weitergehen soll. Dabei geht es nicht um Mathematik oder die Personenzahl in bestimmten Altersgruppen. Es geht um die gerechte Verteilung des Wohlstands, um gute Arbeit, gute Löhne und gute Renten. Für alle muss das Rentenalter gesund zu erreichen sein.
Die lautstark geführt Debatte, dass Kapitaldeckung der Umlagefinanzierung überlegen sei und nur mit mehr Kapitaldeckung Generationengerechtigkeit erreicht würde, lenkt bewusst von der hinter allem liegenden Verteilungsfrage ab. Wir brauchen jetzt eine Reform, die angemessene Renten in den Mittelpunkt stellt sowie die Kosten und ihre gerechte Finanzierung klar benennt und adressiert, wer sie zu tragen hat. Gelingt dies nicht, wird das unterdurchschnittliche Sicherungsniveau in Deutschland im Vergleich der EULänder immer weiter zurückfallen.
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Um die Debatte um die Zukunft der Rente zur versachlichen und zu erörtern, wie ein Alterssicherungssystem aussehen muss, das im Wesentlichen für alle Erwerbstätigen eine verlässliche und auskömmliche Alterssicherung gewährleistet, hat der DGB im Januar 2026 eine DGB-Rentenkommission eingesetzt, die vier zentrale Felder in den Blick genommen hat:
Versorgungsanspruch:
Betrachten von gesetzlicher Rentenversicherung (GRV) und betrieblicher Alterversorgung
(bAV) inkl. Debatte eines möglichen Obligatoriums zur bAV, verbunden mit der Betrachtung
der Verteilungseffekte innerhalb der GRV sowie Lösungen für Personen mit gebrochenen
Erwerbsbiografien: (echte) Grundrente, Mindestrente, Basisrente, Armutsfestigkeit, (keine)
Umverteilung innerhalb der Versicherten.
Renteneintrittsalter:
Betrachten der angemessenen Altersgrenzen, Berücksichtigung von Beitragsjahren (Altersgrenze vs. Beitragsjahre), der Berufsbiografien und ihrer Belastungsprofile oder
der Durchschnittsausbildungszeiten, Arbeiten auch nach der Regelaltersgrenze und im
Rentenbezug.
Sozial gesicherte Übergänge von der Arbeit in die Rente:
Betrachten des Status quo der Erwerbsminderungsrente und Erörterung eines möglichen neuen Erwerbsminderungsbegriffs, mögliche Alternativen für Leistungsgeminderte Ü60
(Altersrente wg. Berufsunfähigkeit).
Finanzierung:
a) GRV: Erörterung des Verhältnisses von Beiträgen zu Steuern, mögliche Erweiterung
des versicherten Personenkreises inkl. Beamt*innen, Abfedern der demografischen
Entwicklung über Steuermittel (Demografiezuschuss) oder die Rentenformel
(Demografiefaktor)
b) bAV: Erörterung generelle Beteiligung der Arbeitgebenden an der Finanzierung.
In vier multiprofessionell aufgestellten Themen-Laboren wurden diese zentralen Felder beleuchtet und diskutiert, umfangreiche Analysen gemacht, Lösungen formuliert und der DGB-Rentenkommission Empfehlungen unterbreitet. Diese Empfehlungen hat die DGB-Rentenkommission geclustert; sie finden sich in diesem Kurzbericht.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften erwarten von der Bundesregierung und den im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien einen tragfähigen Vorschlag, so dass noch in diesem Jahr eine belastbare und neues Vertrauen schaffende Reform möglich ist. Dieser muss in einem breiten gesellschaftlichen Diskurs zur Zukunft der Alterssicherung in Deutschland und zur Frage der gerechten Verteilung der damit einhergehenden notwendigen Lasten erarbeitet werden. Die DGB Rentenkommission trägt mit diesen Empfehlungen ihren Teil dazu bei.
Yasmin Fahimi
Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes
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2. Lebensstandardsicherung ist Maßstab für gute Alterssicherung
Ein Alterssicherungssystem muss den Lebensstandard im Alter gewährleisten – dies ist bei einem Netto Versorgungsniveau von mindestens 70 Prozent gegeben. Wer über Jahrzehnte gearbeitet, Beiträge gezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, braucht eine Rente, die zum Leben reicht und den gewohnten Lebensstandard weiter ermöglicht. Das gilt auch im Fall der Erwerbsminderung. Geringe Renten trotz langer Erwerbs und Versicherungsbiografien sind Ausdruck politischen Versagens und dürfen in einem reichen Land nicht akzeptiert werden. Dabei ist eine solidarische Finanzierung möglich. Eine Rentenreform muss das Sozialstaatsversprechen auch für die junge Generation erneuern.
Im Zentrum dieses Sicherungsauftrags steht die gesetzliche Rentenversicherung. Die Absenkung des Rentenniveaus in den vergangenen Jahrzehnten hat das Vertrauen vieler Menschen erschüttert und die Gefahr von Altersarmut erhöht. Diese Entwicklung muss korrigiert werden. Die gesetzliche Rentenversicherung muss zudem durch eine flächendeckende betriebliche Altersversorgung ergänzt werden.
Der demografische Wandel ist keine mathematische Aufgabe oder naturwissenschaftliche Krise.
Er kann nicht weggespart werden und seine Folgen sind gestaltbar. Entscheidend sind dabei nicht allein Altersquoten, sondern Erwerbsbeteiligung, Produktivität, Arbeitsbedingungen und die Verteilung des erwirtschafteten Wohlstands. Folgen der Alterung der Gesellschaft können nicht allein durch ein immer höheres Renteneintrittsalter beantwortet werden. Notwendig ist vielmehr eine Politik, die Erwerbspotenziale in allen Altersgruppen erschließt und durch gute, gesunde Arbeitsbedingungen längeres Arbeiten tatsächlich ermöglicht.
Basis für individuell gute Renten sind gute Löhne, stabile Erwerbsverläufe und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Deshalb muss die Tarifbindung gestärkt und die Niedriglohnbeschäftigung zurückgedrängt werden. Bei einem langen Erwerbsleben müssen Rentenansprüche deutlich oberhalb der Grundsicherung entstehen. Der Gender Pay Gap muss überwunden werden. Auch weil die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern direkt zu einer entsprechende Rentenlücke führt.
Die Rentenversicherung darf sich nicht allein an lückenlosen Vollzeit-Erwerbsbiografien orientieren. Unfreiwillige Teilzeit, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung und Pflege gehören zur Lebensrealität vieler Menschen und dürfen nicht zu Armutsrenten führen. Deshalb muss die Rentenversicherung in solchen Fällen zielgenauer solidarisch sein und für ausreichende Renten sorgen.
Eine starke Rentenversicherung braucht eine nachhaltige und gerechte Finanzierung. Beiträge und Steuermittel sind dabei keine Gegensätze, sondern erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Während Beiträge die individuellen Rentenansprüche finanzieren, müssen u.a. gesamtgesellschaftliche Aufgaben von der Allgemeinheit durch Steuern getragen werden.
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3. Die DGB-Rentenkommission empfiehlt konkret
3.1 Lebensstandardsicherung aus zwei Säulen gewährleisten
Das Alterssicherungssystem muss den Lebensstandard sichern. Dazu ist ein Nettoversorgungsniveau in einem Korridor von 70 bis 90 Prozent notwendig. Die gesetzliche Rentenversicherung ist dabei die tragende Säule. Sie muss das untere Ende des Niveaukorridors sichern. Dazu ist das Rentenniveau auf 50% und später auf 53% vor Steuern anzuheben.
Alle Arbeitgebenden sind zu verpflichten, eine betriebliche Altersversorgung auf tariflicher Basis für alle Beschäftigten zu gewährleisten. Die Arbeitgebenden müssen im Jahr zwei Prozent des Bruttolohns zahlen, jedoch nicht weniger als 25 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (aktuell 988,75 Euro im Jahr).
3.2 Sorgearbeit besser anerkennen
Bei Kindererziehung müssen Rentenansprüche bei gemeinsamer Sorgearbeit auf beide Eltern
aufteilbar sein. Zeiten der Pflegearbeit sind auch bei Rentenbezug voll zu gewähren.
3.3 Solidarität stärken und Armut vermeiden
Der Grundrentenzuschlag muss leichter und ohne Einkommensanrechnung gewährt werden und Zeiten der Erwerbsminderungsrente berücksichtigen. Ein allgemeiner Freibetrag für die
gesetzliche Rente in der Grundsicherung muss eingeführt werden. Eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage ist einzuführen.
3.4 Finanzierung über Beiträge, Steuern und große Vermögen sichern
Das Sicherungsniveau ist durch leicht erhöhte Beiträge und einen als höheren Bundeszuschuss
ausgestalteten Demografiezuschuss mitzufinanzieren, der über zusätzliche Steuern auf hohe
Vermögen generiert wird. Die Bundeszuschüsse müssen verlässlich gezahlt werden und dürfen
nicht zur Haushaltskonsolidierung gekürzt werden.
3.5 Finanzierung über mehr Beitragszahlende und Schritte zur Erwerbstätigenversicherung stärken
Die Finanzierungsbasis soll verbreitert werden, indem neue und nicht abgesicherte Selbst
ständige einbezogen werden. Gleiches gilt für alle Abgeordneten des Bundestags und der
Länderparlamente. Dazu soll die Rentenversicherung schrittweise zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterentwickelt werden.
Fehlanreize, die sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung entgegenstehen, sind zu
beseitigen. Zudem muss der Gender Pay Gap geschlossen werden.
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3.6 Rentenzugänge erhalten und ausbauen
Das Rentenalter darf nicht angehoben werden. Die Rente für besonders langjährig Versicherte muss bestehen bleiben. Die Altersrente für Schwerbehinderte soll für Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen geöffnet werden. Eine Teilrente ohne Abschläge für die, die aufgrund ihrer Krankheit nur Teilzeit arbeiten können, soll eingeführt werden.
3.7 Rehabilitation und Teilhabe stärken
Die Grundsätze „Prävention vor Reha“ und „Reha vor Rente“ müssen durch eine bessere und
verbindlichere Zusammenarbeit zwischen Betrieben und Akteuren der Rehabilitation weiter
gestärkt werden. Die Erwerbsminderungsrente ist so zu verändern und mit den Teilhabeleistungen abzustimmen, dass die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung besser unterstützt wird. Der Reha-Deckel soll abgeschafft werden.
4. Ein Alterssicherungssystem, das den Lebensstandard sichert und Leistung anerkennt
4.1 Lebensstandardsicherung aus zwei Säulen gewährleisten
Gesetzliche Rentenversicherung
Die Sicherung des Lebensstandards im Alter ist kein optionales Ziel, sondern der zentrale Maßstab eines gerechten und leistungsfähigen Alterssicherungssystems: Wer Beiträge geleistet und Verantwortung übernommen hat, muss sich darauf verlassen können, den erreichten Lebensstandard auch im Alter fortzuführen. Dazu gehört ausdrücklich die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und an der Wohlstandsentwicklung. Ein Staat, der dies nicht gewährleistet, verletzt ein grundlegendes Gerechtigkeitsversprechen. Geringe Renten oder gar Altersarmut trotz langer Versicherungsbiografien darf es nicht geben – sie sind Ausdruck strukturellen Versagens und politisch nicht zu akzeptieren.
Im Zentrum dieses Sicherungsauftrags steht die gesetzliche Rentenversicherung. Sie ist und bleibt die tragende Säule der Alterssicherung. Das Umlagesystem ist anpassungsfähig, verlässlich,schafft sozialen Ausgleich, hat geringe Verwaltungskosten, rentiert sich für alle Generationen und kann ein Leistungsziel sichern. Die Absenkung des Rentenniveaus hat diese Säule geschwächt und das Vertrauen vieler Menschen erschüttert. Diese Entwicklung muss entschieden korrigiert werden. Eine Anhebung des Nettorentenniveaus auf mindestens 50 Prozent und perspektivisch auf 53 Prozent ist zwingend erforderlich. Nur so kann verhindert werden, dass ganze Bevölkerungsgruppen faktisch von einer lebensstandardsichernden Altersversorgung ausgeschlossen werden.
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Betriebliche Altersversorgung
Neben der gesetzlichen Rente ist die betriebliche Altersversorgung zusätzlich als zweite Säule konsequent auszubauen und verbindlich zu organisieren. Damit wird ein Versorgungsniveau im Zielkorridor von 70 bis 90 Prozent Nettoersatzquote erreicht. Schwankungen sind in einem solchen Zwei Säulen-Modell weniger dramatisch, da die gesetzliche Rentenversicherung gewährleistet, dass der untere Rand des Korridors nicht unterschritten wird.
Alle Arbeitgebenden sollen daher ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung auf tariflicher Basis zusagen. Auch nicht tarifgebundene Unternehmen dürfen sich dieser Verantwortung nicht entziehen: Sie müssen einschlägige Tarifverträge verbindlich anwenden. Die Festlegung der maßgeblichen Tarifverträge erfolgt durch die zuständigen Gewerkschaften und stellt sicher, dass branchenspezifische Lösungen solidarisch und sachgerecht gestaltet werden. Die betriebliche Altersversorgung braucht zudem klare, verbindliche Mindeststandards. Arbeitgebende müssen verpflichtet werden, jährlich zwei Prozent des Bruttolohns in eine Betriebsrente einzuzahlen, mindestens jedoch 25 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (aktuell 988,75 Euro). Letztendlich müssen die Betriebsrenten verlässlich sein und lebenslange Leistungen im Alter, bei Erwerbsminderung und an Hinterbliebene zahlen.
4.2 Sorgearbeit besser anerkennen
Sorgearbeit muss konsequent als gleichwertiger Beitrag zur Rentenversicherung anerkannt und
verbessert werden. Geteilte Sorgeverantwortung muss auch in der Rente gleichzeitig anerkannt werden. Nicht erwerbsmäßige Pflegearbeit muss immer rentensteigernd wirken, auch während des Rentenbezugs. Die daraus entstehenden Ansprüche sollen transparent und verlässlich durch öffentliche Beiträge finanziert werden. Ziel ist ein System, das verhindert, dass unvermeidbare Lebensrisiken oder notwendige Sorgearbeit dauerhaft zu Altersarmut führen.
4.3 Solidarität stärken und Armut vermeiden
Die wirksamste Vorsorge gegen Altersarmut sind gute Löhne, stabile Erwerbsverläufe und ein Rentenniveau, das den erreichten Lebensstandard sichert und oberhalb der Grundsicherung liegt. Deshalb sind eine stärkere Tarifbindung, ein armutsfester Mindestlohn, die Bekämpfung des Niedriglohnsektors sowie die Schließung des Gender Pay Gaps zentrale Bausteine einer armutsfesten Alterssicherung.
Insbesondere Frauen sind aufgrund von Teilzeit, Sorgearbeit und geringeren Einkommen überdurchschnittlich häufig von niedrigen Renten betroffen. Ebenso wichtig sind Investitionen in Bildung, Ausbildung und Weiterbildung, da sie bessere Erwerbschancen schaffen und langfristig höhere Rentenansprüche ermöglichen. Niedriglohnphasen, Krankheit, Erwerbsminderung, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung und Pflege dürfen nicht automatisch zu Armutsrenten führen. Deshalb müssen die solidarischen Ausgleichselemente der gesetzlichen Rentenversicherung gestärkt werden. Dazu gehören ein verbesserter Grundrentenzuschlag, armutsfeste Erwerbsminderungsrenten ohne Abschläge sowie die Wiederbewertung von Zeiten des Bürgergeldbezugs. Außerhalb des Rentensystems bleiben eine bedarfsgerechte Grundsicherung im Alter, ein ausgeweiteter Rentenfreibetrag für Bezieher*innen einer gesetzlichen Rente sowie Maßnahmen gegen steigende Wohnkosten wichtige Instrumente, um Armut im Alter wirksam zu vermeiden.
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Zudem soll eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage eingeführt werden. Ihr Ziel ist, dass auch bei niedrigen Löhnen ausreichende Rentenanwartschaften entstehen. Dazu müssten die Arbeitgebenden für Beschäftigte mit sehr geringen Einkommen höhere Beiträge zahlen. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass Menschen trotz jahrzehntelanger Vollzeitarbeit im Alter auf Grundsicherung an gewiesen sind.
4.4 Finanzierung über Beiträge, Steuern und große Vermögen sichern
Eine starke gesetzliche Rentenversicherung braucht eine verlässliche und gerechte Finanzierung. Dabei geht es nicht um ein Entweder oder zwischen Beiträgen und Steuermitteln, sondern um das richtige Zusammenspiel beider Finanzierungsquellen. Die gesetzliche Rentenversicherung wird seit ihrer Gründung durch eine Mischfinanzierung getragen: Neben den Beiträgen von Beschäftigten und Arbeitgebenden fließen Mittel aus dem Bundeshaushalt sowie aus anderen Sozialversicherungszweigen in das System. Diese Mittel finanzieren Leistungen, wie die Kindererziehung, die Pflege von Angehörigen, Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit und ermöglichen den Aufbau von Rentenansprüchen auch außerhalb klassischer Erwerbsarbeit.
Aufgaben wie Armutsvermeidung, die Stabilisierung des Rentenniveaus oder die Bewältigung des demografischen Wandels liegen in Verantwortung der gesamten Gesellschaft und müssen deshalb verlässlich aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Die Bundesmittel zur Rentenversicherung bewegen sich weder historisch noch im internationalen Vergleich auf hohem Niveau. Es gibt daher gute ökonomische und politische Gründe, den Bundesanteil an der Finanzierung weiter auszubauen.
Wir schlagen konkret einen dauerhaften Demografiezuschuss des Bundes vor, um die Folgen des
demografischen Wandels solidarisch zu bewältigen. Ein solcher steuerlicher Zuschuss könnte entweder den Anstieg der Rentenbeiträge spürbar dämpfen oder dazu beitragen, das Rentenniveau dauerhaft zu stabilisieren und anzuheben. Damit würde die Finanzierung der Alterssicherung auf eine breitere gesellschaftliche Grundlage gestellt.
Entscheidend ist dabei die Frage, wer diese zusätzlichen Mittel aufbringt. Eine Finanzierung über höhere Verbrauchssteuern oder Kürzungen bei Sozialleistungen würde insbesondere Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen belasten und wäre sozialpolitisch falsch.
Stattdessen müssen hohe Einkommen, große Vermögen und Kapitaleinkünfte stärker zur Finanzierung gemeinsamer Aufgaben herangezogen werden. Denkbar ist eine stärkere Besteuerung von Kapitalerträgen oder langfristig auch neue Formen gesellschaftlich organisierter Vermögensfinanzierung.
Eine weitere Möglichkeit wäre, analog dem Gedanken des Generationenkapitals einen zusätzlichen Zuschuss zur GRV über einen Kapitalstock zu finanzieren und mit dieser Ergänzung das Umlagesystem zu stärken. Dazu sind große Beträge notwendig, die am sinnvollsten über Steuern aufgebracht werden sollten. Damit können dauerhaft sowohl der Bund als auch die Beitragszahlenden entlastet werden.
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4.5 Finanzierung über mehr Beitragszahlende und Schritte zur Erwerbstätigenversicherung stärken
Die gesetzliche Rentenversicherung soll schrittweise zu einer Erwerbstätigenversicherung weiter entwickelt werden, in die perspektivisch alle Erwerbstätigen einbezogen werden. Damit wird die Finanzierungsbasis verbreitert, der gesellschaftliche Rückhalt des Systems gestärkt und eine solidarische Bewältigung des demografischen Wandels ermöglicht. Neue Beitragszahlende bauen zunächst Rentenanwartschaften auf, ohne unmittelbar Leistungen zu beziehen. Diese Einführungsgewinne entlasten die Rentenversicherung über Jahrzehnte und stabilisieren die Beiträge und das Rentenniveau.
Ein erster und besonders wichtiger Schritt ist die Einbeziehung bislang nicht obligatorisch abgesicherter Selbstständiger. Wer arbeitet, soll immer Teil der solidarischen Alterssicherung sein. So werden bei hybriden Erwerbsverläufen schädliche Lücken und daraus resultierende Altersarmut vermieden. Außerdem sorgt eine Erwerbstätigenversicherung für mehr Gerechtigkeit zwischen den verschiedenen Erwerbsformen. Die Beiträge sollen sich dabei grundsätzlich am tatsächlichen Einkommen orientieren. Kleine Einkommen sollen nicht überfordert werden.
Auch die Einbeziehung weiterer Gruppen, etwa von Angehörigen berufsständischer Versorgungssysteme oder politische Mandatsträger, muss in Angriff genommen werden. Bei Abgeordneten würde dies zudem ihre Glaubwürdigkeit stärken: Sie zahlten dann selbst in die gesetzliche Rentenversicherung ein, würden selbst eine gesetzliche Rente erhalten und wären von ihren eigenen Entscheidungen zur Rentengesetzgebung direkt betroffen.
Die langfristige Sicherung der Rentenfinanzierung hängt nicht allein von der Demografie, sondern auch von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gesellschaft ab. Deshalb müssen ungenutzte Erwerbspotenziale konsequent erschlossen werden. Fehlanreize im Steuer und Sozialsystem, fehlender Ausbau von Kinderbetreuung und Pflegeinfrastruktur verhindern eine Ausweitung des Arbeitszeitvolumens bei Frauen. Durch eine Stärkung von Gesundheit, Prävention und Rehabilitation würden insbesondere ältere Beschäftigte länger in Arbeit bleiben können.
Ebenso sind Investitionen in Bildung, Qualifizierung und lebenslanges Lernen wie auch eine bessere Erwerbsintegration von Menschen mit Behinderung, Migrant*innen und Jugendlichen ohne Berufsabschluss entscheidend. Mehr Erwerbstätigkeit, eine höhere Produktivität und bessere Bildung stärken nicht nur die Rentenversicherung, sondern tragen entscheidend zum gesellschaftlichen Wohlstand bei.
4.6 Rentenzugänge erhalten und ausbauen
Ein fairer Übergang in den Ruhestand erfordert mehr Flexibilität und bessere Absicherung. Arbeitsverhältnisse sollen nicht länger automatisch an die Regelaltersgrenze gekoppelt sein. Wer über das Renten alter hinaus weiterarbeiten möchte, soll dies ohne bürokratische Hürden tun können. Beschäftigung im Alter muss rechtlich als normaler Teil des Erwerbslebens gelten und nicht als Ausnahme. Gleichzeitig braucht es bessere Schutzmechanismen für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. Dazu gehören eine Stärkung der Erwerbsminderungsrente, verbesserte Regelungen für schwerbehinderte Menschen und eine stärkere Berücksichtigung tatsächlicher Arbeitsbelastungen. Nicht allein die Dauer der Erwerbsbiografie, sondern auch Leistungswandlung im Alter muss künftig stärker in rentenpolitische Entscheidungen einfließen.
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Zugleich müssen die Chancen auf eine Rückkehr aus Erwerbsminderungsrenten verbessert und
Hürden für Rehabilitationsleistungen während des Rentenbezugs abgebaut werden. Für Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können, braucht es eine bessere Absicherung.
Deshalb soll die Altersrente für Schwerbehinderte auch für Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen geöffnet werden, damit wäre ein Zugang ab dem 62. Lebensjahr mit geringeren Abschlägen möglich, bei 35 Versicherungsjahren. Zudem sollte eine Teilrente ohne Abschläge für die Personen eingeführt werden, die aufgrund gesundheitlicher
Einschränkungen nur noch Teilzeit arbeiten.
Bewährte Instrumente der Altersübergänge, wie die Blockaltersteilzeit ab dem 55. Lebensjahr, müssen dringend bestehen bleiben. Dies soll langjährig Versicherten einen fairen und verlässlichen Übergang in den Ruhestand er möglichen und verhindern, dass gesundheitliche Probleme am Ende des Erwerbslebens zu Arbeitslosigkeit, Sozialleistungsbezug oder Altersarmut führen.
Gleichzeitig ist klar: Jede weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze geht vor allem zulasten derer, die körperlich oder mental hart arbeiten. Sie geht zulasten derer, die gesundheitlich eingeschränkt sind.
Deshalb wird diese Erhöhung abgelehnt. Sie wäre de facto ein reines Rentenkürzungsprogramm
für Millionen von Arbeitnehmenden, die es schon heute nicht schaffen, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten.
4.7 Rehabilitation und Teilhabe stärken
Prävention, Rehabilitation und berufliche Wiedereingliederung müssen deutlich besser aufeinander abgestimmt werden, um Erwerbsfähigkeit zu sichern und Fachkräftepotenziale zu erhalten. Heute scheitern viele Betroffene an unklaren Zuständigkeiten, mangelnder Zusammenarbeit der Sozialleistungs- bzw. Reha Träger und insbesondere an zu späten Zugängen zur Rehabilitation. Notwendig sind frühzeitige, wohnortnahe und niedrigschwellige Reha-Angebote, eine bessere Verzahnung von Gesundheitsversorgung, Arbeitsförderung und medizinischer wie beruflicher Rehabilitation sowie verbindliche Kooperationen zwischen Rentenversicherung, Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Jobcentern und Betrieben. Arbeitgebende müssen stärker in Prävention und Wiedereingliederung eingebunden werden, insbesondere durch ein verbindlicheres Betriebliches Eingliederungsmanagement und eine aktivere Rolle der Betriebsärzt*innen. Um an Bedarfen orientierte Reha-Leistungen zu
gewähren, muss der RehaDeckel in der Rentenversicherung abgeschafft werden.
Während des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente sind die Wartefristen für erneute Reha-Leistungen zu streichen. Gerade bei befristeten Erwerbsminderungsrenten sind frühzeitige Maßnahmen sinnvoll.
Auch muss eine Günstigerprüfung eingeführt werden. So wird bei Rückkehr in den Arbeitsmarkt
aus einer Erwerbsminderungsrente vermieden, dass bei einer späteren Erwerbsminderungsrente
eine zwischenzeitliche schlechter bezahlte oder nur in Teilzeit ausgeübte Erwerbsarbeit die Rente mindern könnte.
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5. Eine gute Rente ist Wohlstandsversprechen für alle Generationen
Ein starkes Zusammenspiel aus einer auch in Zukunft leistungsfähigen gesetzlichen Rentenversicherung und einer verpflichtend zugesagten betrieblichen Altersversorgung für alle Beschäftigten schafft die Grundlage für ein solidarisches Alterssicherungssystem, von dem alle Generationen profitieren können. Es sichert den Lebensstandard, schützt wirksam vor Altersarmut und stellt sicher, dass Lebensleistung anerkannt wird. Ein solches System ist nicht nur gerecht, sondern auch ein Wohlstandsversprechen für alle Generationen: Es sorgt dafür, dass die älteren Generationen aktuell eine gute Rente im Alter erhalten. Und es sorgt dafür, dass die jüngeren Generationen zukünftig auf eine gute Rente im Alter vertrauen können. Es überlastet keine Generation, weil es getragen wird durch eine breit aufgestellte, gerechte Finanzierung, die sich aus Beiträgen der Arbeitgebenden und
Beschäftigten, aus Bundesmitteln sowie aus Kapitalerträgen speist. Dieses Ziel ist politisch erreichbar, wirtschaftlich leistbar und gesellschaftlich vermittelbar.
Wir danken den Mitgliedern der DGB-Rentenkommission für ihre Mitarbeit: Yasmin Fahimi (DGB), Christiane Benner (IG Metall), Nils Hindersmann (IGBCE), Andrea Kocsis (ver.di), Maike Finnern (GEW), Nina Krüger (DGB Jugend), Prof. Katja Nebe (Uni Halle Wittenberg), Verena Bentele (VdK), Dr. Joachim Rock (Paritätischer Gesamtverband), Prof. Jutta SchmitzKießler (HS Bielefeld), Peter Weiß, Ricarda Lang und Kevin Kühnert.
Wir danken den folgenden Wissenschaftler*innen und Expert*innen für ihre engagierte
Arbeit in den ThemenLaboren: Prof. Frank Nullmeier (Uni Bremen), Prof. Antonio Brettschneider (TH Köln), Prof. Martin Brussig (Uni DuisburgEssen), Prof. Jutta Schmitz Kießler (HS Bielefeld), Prof. Felix Welti (Uni Kassel), Prof. Katja Nebe (Uni Halle Wittenberg), Prof. Sebastian Dullien (IMK), Prof. Enzo Weber (IAB), Dr. Florian Blank (WSI), Dr. Johannes Geyer (DIW), Prof. Hans Martin Hasselhorn (Uni Wuppertal), Prof. Claudia Vogel (HS Neubrandenburg), Prof. Felix Wilke (EAH Jena), Dr. Reinhold Thiede (ehem. DRVBund), Dr. Joachim Rock (Paritätischer Gesamtverband), Verena Bentele (VdK), Andreas LuttmerBensmann (ACA/KAB), Dr. Josef Wöss (ehem. AK Wien), Carl Mühlbach (Fiscal Future), Gesa BrunoLatocha (GEW), Daniel Friedrich (IG Metall), Judith Kerschbaumer (ver.di) und Michael Popp (VdK).
Ferner danken wir für ihre Mitarbeit: Konrad Klingenburg, Markus Hofmann, Ingo Schäfer,
Nadine Plesker, Heike Ruppender (alle DGB) und Samuel BeuttlerBohn (EVG).
7. Schlussbemerkung
Die DGB-Rentenkommission wird im Laufe des Sommers noch einen umfassenden Abschlussbericht
inklusive der Laborberichte vorlegen.
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