12.07.2026
Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Für das Gesetz stimmten CDU/CSU und SPD. Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die AfD lehnten es ab. Vorausgegangen waren ungewöhnlich heftige Proteste von Oppositionsfraktionen, Berufsverbänden, Gewerkschaften, Krankenhäusern, Krankenkassen und weiteren Organisationen des Gesundheitswesens.
Die Regierungskoalition begründet das Gesetz mit der dramatischen Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach Berechnungen der Bundesregierung droht der GKV bereits 2027 eine Finanzierungslücke von 15,3 Milliarden Euro. Bis 2030 könne sie auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen. Mit Begrenzungen der Ausgaben und zusätzlichen Einnahmen will die Koalition weitere starke Beitragserhöhungen verhindern.
Doch kaum ein gesundheitspolitisches Vorhaben der vergangenen Jahre ist auf derart geschlossenen Widerstand gestoßen. Selbst der GKV-Spitzenverband kritisierte, das Gesetz sei unausgewogen. Die Beitragszahler seien durch die gestiegenen Zusatzbeiträge bereits erheblich belastet worden. Statt Versicherte und Leistungserbringer zusätzlich zur Kasse zu bitten, müsse der Bund endlich die Kosten versicherungsfremder und gesamtgesellschaftlicher Aufgaben vollständig übernehmen. Auch Sozialverbände warnten vor einer einseitigen Belastung der Versicherten.
Opposition wollte die Abstimmung verhindern
Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beantragten noch am 8. Juli, die Abstimmung von der Tagesordnung abzusetzen und die Entscheidung auf die Zeit nach der parlamentarischen Sommerpause zu verschieben. Auch die AfD unterstützte den Antrag. CDU/CSU und SPD lehnten ihn mit ihrer Mehrheit ab.
Die Opposition warf der Koalition vor, kurz vor der abschließenden Beratung Änderungen im Umfang von rund 300 Seiten vorgelegt zu haben. Die Grünen sprachen von einem „chaotischen Verfahren“ und einem „handfesten Skandal“. Die Linke kritisierte, dass eine erneute Anhörung von Sachverständigen verhindert worden sei. Die Koalition hielt dagegen, die parlamentarischen Fristen seien eingehalten worden und das Gesetz müsse wegen der Finanzlage der Krankenkassen schnell beschlossen werden.
Abgeordnete der Grünen und der Linken versuchten anschließend, die Abstimmung durch Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht aufzuhalten. Sie sahen ihre parlamentarischen Mitwirkungsrechte durch die kurzfristigen und umfangreichen Änderungen verletzt. Das Bundesverfassungsgericht wies die Eilanträge am 9. Juli zurück. Damit war der Weg für die Abstimmung frei. Über die inhaltliche Verfassungsmäßigkeit der einzelnen Regelungen war damit jedoch nicht entschieden.
Tiefgreifende Eingriffe in die Versorgung
Das Spargesetz begrenzt die Ausgaben in zahlreichen Bereichen des Gesundheitswesens. Im ambulanten Bereich sollen bereits 2027 rund 2,7 Milliarden Euro eingespart werden. Bis 2030 sollen die jährlichen Einsparungen auf bis zu fünf Milliarden Euro steigen. Betroffen sind auch Leistungen, die bislang außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und damit grundsätzlich zu festen Preisen vergütet wurden.
Krankenhäuser, ärztliche Verbände, Gewerkschaften und Patientenorganisationen warnen vor einer Verschlechterung der Versorgung. Die Kliniken befürchten zusätzliche wirtschaftliche Schwierigkeiten und Standortschließungen. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sehen die Gefahr, dass erbrachte Leistungen künftig nicht mehr vollständig bezahlt werden. Versicherte müssen mit höheren Eigenbelastungen und Einschränkungen rechnen.
Das Gesetz löst damit nicht die strukturellen Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung. Es verteilt einen erheblichen Teil der finanziellen Belastung vielmehr auf Praxen, Krankenhäuser, Beschäftigte und Versicherte.
Gesetzlicher Schutz der Psychotherapie wird gestrichen
Für die ambulante Psychotherapie enthält das Gesetz eine besonders weitreichende Änderung. Die Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen nach § 87 Absatz 2c Satz 8 SGB V wird gestrichen.
Diese Regelung sollte gewährleisten, dass zeitgebundene psychotherapeutische Leistungen je Behandlungsstunde angemessen vergütet werden. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können ihre Leistungsmenge nicht wie andere Fachgruppen durch zusätzliche technische Untersuchungen oder kürzere Behandlungskontakte erhöhen. Jede Therapie ist an die persönliche Anwesenheit und eine festgelegte Behandlungszeit gebunden.
Die Änderung wurde erst kurzfristig in das Gesetzgebungsverfahren aufgenommen. Als Begründung wird angeführt, dass andere Facharztgruppen nicht durch mögliche Nachzahlungspflichten zugunsten der Psychotherapie belastet werden sollen. Die Bundespsychotherapeutenkammer, die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung und weitere Verbände lehnten die Streichung entschieden ab. Sie verwiesen darauf, dass die besonderen Vergütungsmaßstäbe für psychotherapeutische Leistungen aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und aus verfassungsrechtlichen Anforderungen hervorgegangen seien.
Besonders widersprüchlich ist, dass die Koalition gleichzeitig eine Entschließung zur Sicherung der psychotherapeutischen Versorgung beschlossen hat. Darin stellt sie selbst fest, dass Einschränkungen der Versorgung psychisch kranker Menschen künftig erhebliche finanzielle Mehrbelastungen für die gesetzlich Versicherten verursachen würden.
Psychotherapeutische Versorgung und Weiterbildung gefährdet
Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk warnt vor erheblichen Folgen für die Versorgung. Die ambulante Psychotherapie verursacht lediglich rund 1,1 Prozent der gesamten GKV-Ausgaben. Dennoch wird ausgerechnet in diesem kleinen Ausgabenbereich der gesetzliche Schutz einer angemessenen Vergütung aufgehoben.
Geraten psychotherapeutische Praxen wirtschaftlich unter Druck, werden viele ihre Behandlungskapazitäten für gesetzlich Versicherte einschränken müssen. Ein Teil der Praxen dürfte verstärkt Privatversicherte und Selbstzahler aufnehmen. Die Folge wären noch längere Wartezeiten für gesetzlich Versicherte.
„Wir können nur unsere Zeit als Leistung anbieten – und die kann man bekanntlich nicht verdoppeln. Wenn die Vergütung für gesetzlich Versicherte nicht mehr sicher ist, werden viele Praxen gezwungen sein, ihren Anteil an Privatpatienten zu erhöhen. Die Zeche zahlen am Ende die gesetzlich Versicherten“, erklärt der DPNW-Vorsitzende Dieter Adler.
Unmittelbar betroffen sind auch rund 2.400 in psychotherapeutischen Praxen angestellte Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten. Sie stehen rechnerisch für etwa 107.500 Behandlungsfälle pro Quartal. Fallen diese Arbeitsplätze weg, gehen erhebliche psychotherapeutische Behandlungskapazitäten verloren.
Zugleich dürfte sich die Krise der psychotherapeutischen Weiterbildung weiter verschärfen. Bereits heute fehlen Tausende finanzierte Weiterbildungsstellen. Ein großer Teil dieser Stellen müsste in ambulanten Praxen entstehen. Werden deren wirtschaftliche Grundlagen beschädigt, schwindet auch die letzte realistische Möglichkeit, ausreichend Weiterbildungsplätze zu schaffen.
„Dieses Gesetz ist nicht nur ein perfider Verrat an hilfesuchenden Menschen, den die Regierungskoalition sehenden Auges in Kauf nimmt, sondern auch an einer ganzen Generation junger Nachwuchstherapeutinnen und Nachwuchstherapeuten“, so Adler.
Die Auseinandersetzung ist nicht beendet
Mit der Bundestagsentscheidung ist das politische und rechtliche Ringen um das Gesetz nicht abgeschlossen. Länder, Verbände und betroffene Berufsgruppen prüfen weitere Schritte. Auch die Frage, ob einzelne Regelungen mit der Berufsfreiheit, dem Gleichbehandlungsgrundsatz und den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine angemessene Vergütung vereinbar sind, dürfte die Gerichte beschäftigen.
Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk wird sämtliche sozial- und verfassungsrechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen und die erforderlichen Schritte einleiten.
Das GKV-Spargesetz soll die Beiträge stabilisieren. Ob dies gelingt, ist offen. Sicher ist dagegen bereits jetzt: Der Bundestag hat trotz massiver fachlicher, politischer und gesellschaftlicher Widerstände ein Gesetz beschlossen, dessen Folgen Patientinnen und Patienten sowie die Beschäftigten und Leistungserbringer des Gesundheitswesens unmittelbar zu spüren bekommen werden.
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