23.08.2006
Das AGG gilt auch für private Vermieter, die weniger als 50 Wohungen vermieten. Mit dieser Meldung widerspricht die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Meldungen, daß das Gesetz nur auf Vermieter mit großen Bestand Anwendung fände.
Die Grenze zum Massengeschäft liegt bei 50 Wohungen. Wer weniger Eingteum besitzt, kann aber keine potentiellen Mieter wegen ihrer Hautfarbe oder ihrer ethnischen Herkunft ablehnen.
FÜr Ablehnungen aus Altersgründen gilt weiterhin die Grenze von mindestens 50 Wohnungen.
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Justiz:
17.08.2006: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
15.08.2006: Köhler unterschreibt Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
08.08.2006: Justizministerium: AGG schützt vor Altersdiskriminierung
Alle Artikel zum Thema
Justiz