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Re-Aktivierung erster Bundeswehr Liegenschaften konkretisiert + neue Gesetze beschlossen

Foto: H.S.

04.08.2026 - von Jürgen Wagner

Neues von der Infrastrukturfront
Re-Aktivierung erster Bundeswehr Liegenschaften konkretisiert und neue
Gesetze beschlossen
IMI-Analyse 2026/19


Die Bundeswehr soll wachsen von aktuell rund 185.000 aktiven
Soldat*innen auf 260.000 im Jahr 2035 (plus 200.000 Reservist*innen).
Weil die Truppe nicht zuletzt dafür eine Menge Platz benötigt, wurde
bereits im Oktober 2025 ein Moratorium für die Rückgabe von 187 bereits
"ausgemusterter" (plus 13 dafür vorgesehener) ehemaliger Liegenschaften
der Bundeswehr verkündet. Dies war und ist besonders dort problematisch,
wo auf diesen Flächen die Planungen (und Investitionen) für den Bau
ziviler Wohnviertel bereits weit fortgeschritten waren.[1] Im Anschluss
daran wurde ein Prüfprozess initiiert, der nun dazu geführt hat, dass
bei ersten Standorten die Pläne zur Re-Aktivierung konkretisiert werden
sollen (während es für einige andere Teilentwarnungen gibt). Damit dann
im Anschluss die Errichtung neuer Unterkünfte zügig über die Bühne gehen
kann, wurden auf Bundes- wie teils auch auf Länderebene Gesetze auf den
Weg gebracht, mit denen die Bundeswehr von nahezu allen Bauauflagen
befreit wird.

Kasernen für den Wehrdienst

Einen relativ ausführlichen Zwischenstand über die "Fortschritte" der
Rückführungsabsichten legte das Verteidigungsministerium (BMVg) Anfang
Juli mit dem Bericht über Sachstand und Fortschritt der Strategischen
Liegenschaftsreserve vor, in dem es heißt, dass dieser
Überprüfungsprozess bis Ende des Jahres abgeschlossen sein soll. Dort
lässt sich auch nachlesen, dass in diesem Jahr noch einmal 27 weitere
Flächen ins Konversionsmoratorium aufgenommen worden seien, allerdings
auch schon 40 wieder daraus entlassen worden wären.

Der Sachstand teilt die Liegenschaften in solche ein, bei denen eine
Nutzung irgendwann einmal sinnvoll sein könnte, und in diejenigen, die
schnell zur Verfügung stehen sollen. Denn da sich der mit dem Neuen
Wehrdienst erhoffte Aufwuchs rasch realisieren soll, müssen ebenso
schnell neue Unterkünfte her: Während einige Liegenschaften aufgrund
eines sich konkretisierenden Bedarfes der Streitkräfte unmittelbar in
die Nutzung überführt werden müssen (z.B. für den Neuen Wehrdienst und
Heimatschutz), kann die Bundeswehr bei anderen Liegenschaften noch keine
konkrete Verwendung, sondern nur einen grundsätzlichen Bedarf für den
vorgesehenen Aufwuchs, benennen.[2]

Vor diesem Hintergrund wurden nun die ersten acht Liegenschaften
"auserkoren", die sich für eine genauere Begutachtung "qualifiziert"
hätten, wie das Verteidigungsministerium in einer Pressemitteilung
mitteilte. Eine finale Entscheidung über die Reaktivierung und Nutzung
der Liegenschaften sei zwar ?noch nicht getroffen, aber für die
aufgeführten Gelände würden ?die Planungen für eine möglichst rasche
Reaktivierung und Nutzung durch die Bundeswehr nun in die nächste Phase
gehen. Genannt werden folgende Liegenschaften:

-- Rantzau-Kaserne in Boostedt (Schleswig-Holstein);
-- Hinrich-Wilhelm-Kopf-Kaserne in Cuxhaven (Niedersachsen);
-- Unteroffizier-Krüger-Kaserne inkl. des ehemaligen
Standortübungsplatzes (StOÜbPl) in Kusel (Rheinland-Pfalz);
-- Kanaal-van-Wessem-Kaserne in Soest (Nordrhein-Westfalen);
-- Wegberger Militärkomplex als StOÜbPl in Mönchengladbach
(Nordrhein-Westfalen);
-- Ray Barracks inkl. des ehemaligen US-Übungsplatzes Ockstadt als
StOÜbPl in Friedberg (Hessen);
-- Kurpfalz-Kaserne in Speyer (Rheinland-Pfalz);
-- Graf-Stauffenberg-Kaserne inkl. des ehemaligen StOÜbPl in Sigmaringen
(Baden-Württemberg).[3]

Die Reaktionen in den Kommunen fallen gemischt aus: Während die Stadt
Sigmaringen zum Beispiel schon seit Jahren um eine Rückkehr der
Bundeswehr gebuhlt hatte[4], dürfte sich die Begeisterung in Speyer in
engen Grenzen halten. Dort war auf dem Gelände der Kurpfalz-Kaserne ein
Wohn- und Gewerbegebiet für rund 1.100 Menschen geplant worden, dessen
Mischkonzept von der Stadt folgendermaßen beschrieben wurde: Ein
urbanes Gebiet mit rund 4 Hektar Größe. Es soll ein Mix aus
unterschiedlichen Nutzungen mit Gewerbe, Dienstleistungen, sozialen
Einrichtungen, Kultur aber auch mit einem Anteil von Wohnflächen
entstehen. Bezahlbarer Wohnraum soll insbesondere für junge Familien
angeboten werden. Auch gemeinschaftliche Wohnformen sind angedacht.
Diese ermöglichen es, in Gemeinschaft mit anderen zu leben und trotzdem
die Selbstständigkeit zu erhalten.[5] Dementsprechend "frostig" fiel
die Reaktion aus Speyer in Form von Anke Illg, der Sprecherin der
Oberbürgermeisterin, aus: Die Stadt Speyer nimmt zur Kenntnis, dass das
Bundesministerium der Verteidigung ein hohes Interesse an der
Liegenschaft geäußert hat.[6]

Auch in Friedberg (Hessen) lösten die jüngsten Entwicklungen keine
Jubelstürme aus, wo die 74 Hektar große Fläche der Ray Barracks
betroffen ist. Davon sind 65 Hektar als Bauland vorgesehen, die nun aber
von der Bundeswehr wieder vereinnahmt werden könnten. Selbst der
Friedberger CDU-Abgeordnete Thomas Pauls sieht dies kritisch: Für die
Entwicklung Friedbergs und der Region wäre eine Reaktivierung der Ray
Barracks ein schwerer Einschnitt. [?] Doch wenn die Friedberger Ray
Barracks reaktiviert werden, wären die jahrelangen Planungen für die
Stadtentwicklung mindestens in großen Teilen hinfällig.[7]

Kommunikationsdesaster

Für Ärger sorgt bei vielen Kommunen nicht zuletzt, dass sie auf den
bislang entstandenen Kosten gegebenenfalls wohl sitzengelassen werden:
Viele Städte und Gemeinden hatten bereits sehr konkrete Pläne für eine
zivile Nutzung, haben Planungen für neue Stadtviertel vorangetrieben und
auf eigene Rechnung Gutachten und Entwürfe anfertigen lassen. Dieses
Geld werden sie nun voraussichtlich nicht wiedersehen.
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) erteilt
Entschädigungen eine Absage.[8]

Die Bundeswehr wird zwar nicht müde zu betonen, sie sei bemüht in den
Dialog zu treten und konsensuale Lösungen mit den betroffenen Städten
und Gemeinden zu finden ebenso klar macht sie aber, dass sie im
Zweifelsfall das letzte Wort haben wird.

Auch über die Art, wie die Bundeswehr ihre Entscheidung kommuniziert
hat, gibt es Unmut. Stellvertretend für wohl viele Orte kritisiert der
parteilose Bürgermeister der Brandenburger Gemeinde Am Mellensee, Tobias
Krüger: "Es ist keine Art und Weise der Kommunikation, wie man [auch]
berücksichtigen sollte, dass es auch eine kommunale Planungshoheit in
jeder Kommune in Deutschland grundgesetzlich verbrieft gibt und wenn man
dann im Prinzip einfach mal eine E-Mail schreibt und sagt, hier passiert
jetzt erstmal nichts, dann ist das schon ziemlich schwierig."[9]

Die Kommune habe auf der nun von der Bundeswehr möglicherweise
beanspruchten Fläche Solaranlagen geplant und sei auf die damit
verbundenen Einnahmen angewiesen, so die Kritik.

Auch scheint es bislang mit der Einbindung noch nicht allzu weit her zu
sein. Krüger kritisiert die Bundeswehr komme ihrer Informationspflicht
nicht nach, was wohl aber das Mindeste wäre: "Das wäre das Gebaren, das
sich dann so anbietet. Wir nennen das dann
Bürgerinformationsveranstaltung. Da würde ich dann meine Sporthalle
wieder zur Verfügung stellen und dann erwarte ich, dass diejenigen, die
da was machen wollen, meine Bürger mit informieren. Also da halte ich
keine Informationsveranstaltung ab, sondern da erwarte ich von
denjenigen, die hier eine Entwicklung planen, dass sie Rede und Antwort
stehen und meinen Einwohnern dann konkret sagen, was haben sie denn hier
vor, welcher Zeitraum. Das sind ja auch immer die Frage, wann und wie
schnell passiert hier eigentlich was. [...] Ich fordere als allererstes
eine klare Kommunikation. Also ich will wissen, an welchem Punkt
befindet sich gerade die Planung für unsere Flächen, weil dieser
Schwebezustand, in dem wir uns jetzt gerade befinden, der ist für mich
inakzeptabel."[10]

Militärisches Bauen

Wo es die Bundeswehr für geboten hält, will sie sich augenscheinlich von
kommunalen Bedenken nicht behindern lassen. Genauso verhält es sich mit
diversen bau- oder umweltrechtlichen Hürden, die eine rasche Errichtung
neuer Unterkünfte verzögern könnten. Daher kündigte
Verteidigungsminister Boris Pistorius bereits in seiner Rede bei der
Bundeswehr-Tagung im Herbst 2025 ein Infrastrukturgesetz an, mit dem er
diverse Prüfungsprozesse frontal anging: Zuständigkeitsfragen zwischen
Bund und Ländern, endlose Genehmigungsverfahren, komplexe
umweltrechtliche Prüfungen, die Projekte über Jahre verzögern können,
darf es nicht mehr geben.[11]

Im schlussendlich vom Kabinett am 1. Juli 26 verabschiedeten
Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz werden beispielsweise
Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) für die Bundewehr faktisch außer
Kraft gesetzt. Mit UVPs soll frühzeitig bewertet werden, wie sich
geplante Großprojekte auf Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima
und Kulturgüter auswirken. Sie sollen künftig aber einem schnellen
Kasernenbau nicht mehr im Wege stehen: Mit dem in der vergangenen Woche
vom Bundeskabinett beschlossenen Infrastrukturbeschleunigungsgesetz
können mögliche neue Bundeswehr-Standorte dann bei Bedarf zügig wieder
in die militärische Nutzung überführt werden.[12]

Noch weiter gehen einzelne Bundesländer, wie etwa der Freistaat mit dem
Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern von 2024, über das es in
einer kritischen Einordnung hieß: "Militärische Infrastruktur" soll
in Bayern zukünftig schneller hergestellt werden als anderswo. Dies
erreicht man, indem man bürokratische Hürden beim militärischen Bauen
reduziert. So sollen Bauvorhaben auf bestehenden militärischen Geländen
komplett ohne Genehmigungen auskommen können, örtliche Bauvorschriften
nicht zum Zuge kommen. Das soll nicht nur die Geschwindigkeit des
Bauvorhabens erhöhen, sondern auch deren Kosten senken und zuletzt auch
die bayerische Baubehörde entlasten und es soll nach Möglichkeit mehr
Geld nach Bayern fließen, denn schließlich gäbe es da einen
Investitionsstau. Umweltschutz, Artenschutz, Arbeitsschutz,
Lärmbelästigung, Energiegesetz alles keine Kriterien mehr. Ein
Freibrief fürs Militär die Landschaft so zu benutzen, wie es ihm
gefällt.[13]

Ein weiteres Beispiel ist das am 20. Januar 2026 vom Landeskabinett
verabschiedete Dritte Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und
weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen. In einer
Pressemitteilung des Landes wurde unter anderem Finanzminister Marcus
Optendrenk (CDU) bezüglich der Tragweite des Gesetzes folgendermaßen
zitiert: ?Für militärische Bauten in unserem Land muss künftig kein
Baugenehmigungsverfahren mehr angestrengt werden. Das ist eine
bahnbrechende Neuerung, um Bauvorhaben für die Bundeswehr schneller und
unbürokratischer von der Planung zur Umsetzung zu bringen.?[14]

Noch weiter ging Baden-Württemberg, wo im Februar 2026 das Gesetz zur
Förderung von Bauvorhaben der Bundeswehr in Kraft trat. Dabei handelt es
sich um einen Bau-Turbo, mit dem dann tatsächlich so gut wie alle
rechtlichen Hürden abgeräumt wurden. In einer Pressemitteilung zum
Gesetz äußerte sich Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und
Wohnen: "Wir befreien die Bundeswehr beim Bau von Anlagen, die der
Verteidigungsfähigkeit Deutschlands dienen, von allen
materiell-rechtlichen Vorschriften des Landes. Das betrifft unter
anderem das Bauordnungsrecht, das Denkmalrecht, das Straßenrecht, das
Wasserrecht und das Naturschutzrecht. [?] Vorhaben, die der
Landesverteidigung dienen, sind im Sinne des Gesetzes alle Anlagen, die
unmittelbar der Landesverteidigung dienen wie zum Beispiel
Gefechtsstände, Geschützstellungen, Funkanlagen, Flugplätze, Kasernen
oder Versorgungslager. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung können
darunter aber auch zum Beispiel Wohnsiedlungen für Militärpersonen und
ihre Angehörigen fallen."[15]

Trotz Teilentwarnung bitterer Beigeschmack

Mit den acht nun ins Auge gefassten Kasernen dürfte das Ende der
Re-Aktivierungen noch lange nicht erreicht sein. Schließlich steht dem
Gros der Flächen erst noch die Eignungsprüfung bevor. Außerdem benötigt
die Bundeswehr nicht nur für den personellen Aufwuchs weitere Standorte
zusätzliche Flächen werden unter anderem auch für weitere
Munitionslager und Übungsflächen benötigt.

Aufatmen gab es jedoch jüngst in Heidelberg, wo auf dem Gelände des
Patrick-Henry-Village Wohnraum für rund 10.000 Menschen entstehen soll.
Nachdem sich die Zeichen zwischenzeitlich verdichteten, dass der
Großteil des Geländes zurück in eine Kasernennutzung überführt werden
könnte, wurde Ende Juli 2026 weitgehend Entwarnung gegeben. In einer
Presseerklärung informierte die Stadt Heidelberg, eine Kasernennutzung
sei vom Tisch und die Planungen für das Wohngebiet könnten bis auf "zwei
Verfügbarkeitsflächen" fortgesetzt werden.[16] Es ist allerdings nicht
die offizielle Pressemitteilung der Stadt Heidelberg, sondern ihr
Facebook-Account, auf dem zu erfahren ist, um welchen Umfang und
Zeithorizont es sich bei diesen "Verfügbarkeitsflächen" handelt.
Demzufolge beanspruche die Bundeswehr "nur" zwei Flächen mit zusammen
acht Hektar für mindestens fünf bzw. zehn Jahre, was knapp 10 Prozent
der Gesamtfläche entspricht.[17]

Etwas anders gelagert ist der Fall bei einem weiteren großen geplanten
Wohngebiet Holtenau-Ost, wo Wohnraum für 5.000 Menschen entstehen
sollte. Die Liegenschaft sei für die Bundeswehr aufgrund seiner
strategischen Lage zu interessant, um sie nicht zu beanspruchen, wie aus
dem Sachstandsbericht des Verteidigungsministeriums hervorgeht:
"Hinzukommen können im Einzelfall Liegenschaften, die aufgrund von Lage,
Potenzial und spezifischem militärischen Bedarf von den Streitkräften
zwingend benötigt werden (Kiel-Holtenau als Beispiel)."[18]

Auch hier gibt es allerdings eine (Teil-)Entwarnung aus einem
Standortdialog zwischen der Stadt Kiel und (zumeist) Bundeswehr-Akteuren
entstand eine Absichtserklärung, in der festgehalten wird, dass in
Holtenau-Ost noch 700 Wohnungen entstehen könnten und die Bereitschaft
signalisiert wird, andere Flächen als Ausgleich aufzutun: Der Bund
erkennt dem Grunde nach an, dass der Stadt ein struktureller und
geldwerter Nachteilsausgleich zusteht. Zusammen mit vom Bund
bereitzustellenden Alternativflächen im Kieler Stadtgebiet sollen
insgesamt Perspektiven für rund 2.275 Wohnungen entstehen das
entspricht in der Summe mehr als die ursprünglich für Holtenau Ost
geplanten 2.250 Einheiten.[19] Inwieweit die Stadt aber für ihre
bisherigen (weitgehend nichtigen) und künftigen Planungskosten
tatsächlich adäquat kompensiert wird, geht aus der Erklärung allerdings
nicht hervor.

Augenscheinlich ist das Verteidigungsministerium durchaus bemüht,
zumindest im Falle der ganz großen geplanten zivilen Wohnviertel
halbwegs tragfähige Kompromisse zu finden. Allerdings hinterlässt der
ganze Vorgang dennoch einen überaus bitteren Beigeschmack: Einfach so
kann das Verteidigungsministerium großangelegte Planungen auf Eis legen
und in ihrer Kommunikation zumindest Vertreter kleinerer Ortschaften wie
den Bürgermeister der Brandenburger Gemeinde Am Mellensee, Tobias
Krüger, kommunikativ links liegen lassen. Und vor allem ist es am Ende
ungeachtet aller tatsächlichen oder vermeintlichen Dialogbereitschaft
die Bundeswehr, die letztinstanzlich Entscheidungen von erheblicher
Tragweite für die Kommunen fällt und damit die Zeitenwende bis weit in
die Fläche hineinträgt.

Anmerkungen

[1] Wagner, Jürgen: Das Ende der Konversion. Die
Bundeswehr-Rückeroberung der Fläche zum Ärger der Kommunen IMI-Analyse
2025/34.

[2] BMVg: Bericht über Sachstand und Fortschritt der Strategischen
Liegenschaftsreserve, Berlin, Juli 2026.

[3] Erste Entscheidungen zum Liegenschafts-Moratorium, bmvg.de, 9.7.2026.

[4] Kiebitz, Julia: Wird Sigmaringen wieder zum Bundeswehrstandort?
swr.de, 9.7.2026.

[5] Entwicklung der Kurpfalz-Kaserne, speyer.de, o.J.

[6] Wehrdienst statt Wohnungen, Hildesheimer Allgemeine Zeitung, 14.7.2026.

[7] Bundeswehr: In enger Auswahl, Frankfurter Rundschau, 13.7.2026.

[8] Bundeswehr beansprucht Flächen zurück Kommunen gehen leer aus,
Redaktionsnetzwerk Deutschland, 5.3.2026.

[9] Sturmberg, Jessica u.a.: Bundeswehr will alte Standorte
reaktivieren, Deutschlandfunk, 6.7.2026

[10] Ebd.

[11] Boris Pistorius, Bundeswehr-Tagung, 7.11.2025.

[12] Standorte für Neuen Wehrdienst: Zunächst acht neue Liegenschaften
identifiziert, bmvg.de, 9.7.2026

[13] Seifert, Andreas: Patriotismus und Ökonomie. Bayern macht die
Militarisierung zum Gesetz, IMI-Analyse 2024/07.

[14] Für die Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit unseres Landes: Neue
Landesbauordnung setzt Schwerpunkt bei Beschleunigung von
Infrastrukturvorhaben, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, 23.1.2026.

[15] Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg: Land
erleichtert Bauvorhaben der Bundeswehr, Pressemitteilung, 30.10.2025.

[16] Absichtserklärung zur Konversion des Patrick- Henry-Village
zwischen Bund, BImA und Stadt Heidelberg am 27. Juli 2026 unterzeichnet
Ankaufsverhandlungen können fortgeführt werden, heidelberg.de, 28.7.2026.

[17]
Link

[18] BMVg: Bericht über Sachstand und Fortschritt der Strategischen
Liegenschaftsreserve, Berlin, Juli 2026.

[19] Link

Quelle: IMI