04.08.2026 - von VdK
Der Sozialverband VdK Deutschland warnt: Wird Barrierefreiheit nicht als verbindliche Fördervoraussetzung verankert, drohen autonome Systeme Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen auszuschließen.
Das BMV betont, das Förderprogramm solle „die Marktdurchdringung autonomer Systeme beschleunigen“ und zentrale Verkehrsziele voranbringen: mehr Sicherheit, bessere Angebotsqualität, mehr Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit – und ausdrücklich auch „größere Inklusion“. Genau hier hakt der VdK nach. Denn Inklusion ist kein optionales „Nice-to-have“, sondern muss als konkrete Fördervoraussetzung verankert werden.
VdK-Präsidentin Bentele: „Wer autonomes Fahren wirklich inklusiv gestalten will, darf Barrierefreiheit nicht nur als Ziel nennen, sondern muss sie zur Bedingung machen. Geförderte Fahrzeuge, Haltestellen und Softwarelösungen sind von Beginn an so zu gestalten, dass sie für alle Menschen nutzbar sind.“
Der VdK sieht in neuen Technologien wie autonomen Fahrfunktionen eine Chance, den ÖPNV inklusiver und barrierefreier zu gestalten. Allerdings dürfen sie nicht anunverbindlichen Fristen und fehlenden verpflichtenden Vorgaben scheitern.
Die aktuelle Debatte um das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zeigt, warum der VdK hier wachsam ist: Die Bundesregierung plant, die bisher im PBefG verankerte Frist zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV zu streichen. Statt eines klaren Ziels mit konkretem Datum soll künftig nur noch das allgemeine Ziel der Barrierefreiheit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gelten.
Der VdK kritisiert dies entschieden.
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