10.01.2007 - von Hanne Schweitzer
Antidiskriminierung gilt als cool! Deshalb hat es sechs Jahre parlamentarischen Gewürges bedurft, bevor das sogenannte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz am 18. August 2006 endlich in Kraft treten "durfte".
Nun informiert ein Flyer des Kölner BürgerInnenforums "Vielfalt statt Diskriminierung" über das komplizierte Gesetz.
Der Flyer bietet Ihnen einen Überblick über die Ergebnisse der bundesdeutschen Antidiskriminierungsgesetzgebung. Wie sieht der Schutz vor Diskriminierung im Arbeits- und Alltagsleben aus?
Leider erstreckt sich dieser Schutz hauptsächlich auf das Arbeitsleben und - beim Lebensalter - auch noch auf den Schutz vor Diskriminierung bei Massengeschäften (z.B. Kauf einer Flasche Shampoo im Supermarkt).
Welche Regel für welches Diskriminierungsmerkmal gilt und welche Ungleichbehandlung ausdrücklich erlaubt ist, erfahren Sie aus diesem Faltblatt.
Das BürgerInnenforum "Vielfalt statt Diskriminierung" ist ein Kölner Netzwerk für Antidiskriminierung. Dazu gehören 21 Organisationen, - darunter auch das Büro gegen Altersdiskriminierung e.V.
Den Flyer "Gleichbehandlung einfordern" können Sie kostenlos auf der webseite
www.lglf.de
runterladen.
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