20.02.2007 - von Hanne SChweitzer
Wer gesetzlich krankenversichert ist, wie das ja bekanntlich die meisten in diesem Land sind, hat einen Anspruch auf eine Krebsfrüherkennung per Darmspiegelung erst nach Vollendung des 55. Lebensjahres. Dann kann diese Art der Krebsvorsorge zweimal im Abstand von 10 Jahren vorgenommen werden.
Wer jünger ist, muss selbst zahlen.
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Gesundheit:
20.02.2007: Viruskrankheit gefährlich für Ältere
11.01.2007: HIV-infizierte Großeltern: Kein Kontakt mit Enkeln
10.01.2007: Hausarzt soll Galgen mitbringen
Alle Artikel zum Thema
Gesundheit