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Altersgrenze für Darmspiegelung

20.02.2007 - von Hanne SChweitzer

Wer gesetzlich krankenversichert ist, wie das ja bekanntlich die meisten in diesem Land sind, hat einen Anspruch auf eine Krebsfrüherkennung per Darmspiegelung erst nach Vollendung des 55. Lebensjahres. Dann kann diese Art der Krebsvorsorge zweimal im Abstand von 10 Jahren vorgenommen werden.
Wer jünger ist, muss selbst zahlen.

Quelle: FAZ, 20.2.07

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