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Antidiskriminierungsstelle: Endlich arbeitsfähig

01.02.2007 - von Hanne Schweitzer

Seit dem 1.2.07, also ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des AGGs am 18.8.06 ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die nach §§ 25ff des AGG eingerichtet werden MUSS endlich arbeitsfähig. So nennt man das wohl auf behördisch, wenn eine Stelle eine Leitung bekommen hat.

Die Juristin Dr. Martina Köppen hat den Job bekommen und genommen. Es besteht also berechtigte Hoffnung, dass die Briefe, die von der Stelle versandt werden, fortan eine Unterschrift tragen werden.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist ausdrücklich nicht dafür da, Rechtsansprüche von Diskriminierten durchzusetzen. Sie berät also nicht bei Klagen auf Unterlassung, Schadensersatz oder Entschädigung. Aber sie sagt den BürgerInnen welche Möglichkeiten sie eventuell haben, um ihren Anspruch auf Gleichbehandlung, Schadenersatz und Unterlassung durchzusetzen.

Darüberhinaus verteilt die Stelle Steuergelder an Forschungsinstitute, Werbeagenturen, Reiseunternehmen, Hotels und Gutachter, die sich aus diesem oder jenem Grund entweder direkt mit dem Thema Antidiskriminierung befassen, oder die von dieser Befassung indirekt profitieren.

Kontakt: Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Tel. 030-18555-1865,
Fax 030-18555-41865
E-Mail: ads@bmfsfj.bund.de

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2129
Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ

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