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Bremen: Zu alt für Übernahme ins Beamtenverhältnis

23.04.2007 - von Senatror f. Bildung + Wissenschaft

Das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Brmen hat in der Verwaltungsrechtssache des Lehrers W.H. am 10.11.2006 beschlossen:
die Übernahme des 1948 geborenen Klägers in das Beamtenverhältnis abgelehnt. Der Kläger ist seit dem 21.10.1982 als Angestellter im Schuldienst beschäftigt.

Begründung:
Mit Schreiben vom 17.8.01 beantragte der Kläger seine Übernahme in das Beamtenverhältnis. Der Senator für Bildung und Wissenschaft lehnte dies mit Bescheid vom 15.10.01 unter Hinweis auf die Lebensaltersgrenze (40 Jahre) des § 10 Abs. 1 Nr. 2 BremBG a.F. ab. Der Senator für Finanzen wies den dagegen erhobenen Widerspruch mit Bescheid vom 17.12.2001 ab: Der Kläger habe die gesetzliche Altersgrenze überschritten. Die unabhängige Stelle habe einer Ausnahmeregelung für Lehrkräfte über 45 Jahre widersprochen. Der Kläger habe die gesetzliche Altersgrenze überschritten. Die unabhängige Stelle habe einer Ausnahmeregelung für Lehrkräfte über 45 widersprochen.

Quelle: Oberverwaltungsgerichtsbeschluss

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