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EU: AGG wird überprüft

15.02.2007 - von Die Grünen

Die EU-Kommission wird AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)überprüfen. Dies kündigte sie am 17.2.2007 in ihrer Antwort auf eine schriftliche Anfrage der grünen Europaabgeordneten Elisabeth Schroedter, Cem Özdemir und Hiltrud Breyer an.

Die Abgeordneten hatten auf die nach ihrer Meinung mangelhafte Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien im AGG hingewiesen.

Insbesondere geht es um die Bereichsausnahme für den Kündigungsschutz (§ 2 Abs. 4), die Beweislastregel (§ 22) und die Ausschlussfrist für Schadensersatzansprüche (§ 15 Abs. 4).

Wie Vladimir Špidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, im Europäischen Parlament mitteilte, behält sich die Kommission vor, die Deutsche Bundesregierung hinsichtlich einzelner Punkten zur Stellungnahme aufzufordern.

Elisabeth Schroedter, MdEP und Mitglied im Beschäftigungs- und Sozialausschuss, hält insbesondere die Bereiche, wonach das AGG nicht für Kündigungen anwendbar sein soll, für richtlinienwidrig. "Die europäischen Vorgaben wurden im Bereich Arbeitsrecht nur unzureichend umgesetzt, so wurde etwa der Kündigungsschutz nicht in das AGG aufgenommen. Damit in Deutschland das gleiche Niveau wie in anderen europäischen Ländern erreicht wird, muss der öffentliche Druck verstärkt werden. Deshalb ermutige ich Interessensverbände und Gewerkschaften, sich mit ihrer Kritik an den Mängeln des AGG direkt an die Kommission zu wenden. Erfolgreich könnte das EU-Recht auch über Musterklagen durchgesetzt werden. Auch wenn dieser Weg mühselig ist, trägt er dazu bei, ein besseres Recht in Deutschland zu schaffen."
und sie forderte Verbände und Gewerkschaften zu Musterklagen auf.

Hiltrud Breyer sagte dazu: "Nach dem Hin und Her um die Einführung des AGG in Deutschland darf die EU-Kommission die Überprüfung der korrekten Umsetzung nicht auf die lange Bank schieben. Als Hüterin der Verträge muss sie so schnell wie möglich klarstellen, in welchen Punkten das AGG den EU-Richtlinien widerspricht und die Bundesregierung zur Nachbesserung auffordern. Wir sehen unsere Kritik am AGG durch die Antwort der EU-Kommission bestätigt."

Cem Özdemir erklärt zur Antwort der Kommission: "Des AGG ist an vielen Stellen richtlinienwidrig. So ermöglicht die Ausnahmeklausel für die Wohnungsvermietung, einen Bewerber aufgrund seiner ethnischen Herkunft abzulehnen."

Link: EU fordert strengere Antidiskriminierungsrichtlinien
Quelle: Pressemitteilung Die Grünen im EU-Parlament

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