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Umschulung aus Altersgründen verweigert

13.06.2007 - von Name + Adresse sind der Redaktion bekannt

An
Landeshauptstadt Wiesbaden
Amt für Soziale Arbeit
Kommunale Arbeitsvermittlung
Bahnhofstr. 55-57

65185 Wiesbaden 22. Mai 2007

Ablehnungsbescheid Umschulung vom 13.03.2007

Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Entscheidung der für mich damals zuständigen Fallmanagerin Frau St. ist m E. ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz und eine Diskriminierung gegenüber älteren Arbeitnehmern.

Es gibt weder einen sachlichen noch rationalen Grund, warum mir eine Neuorientierung nach längerer Arbeitslosigkeit in einem aktuell bedeutsamen und spezialisierten Berufsfeld verweigert wird.

Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), gültig ab 18.08.2006 soll Benachteiligungen oder Diskriminierungen verhindern bzw. beseitigen. In meinem Fall Verweigerung einer von mir gewünschten Umschulungsmaßnahme, um meine Lebenssituation tiefgreifend zu verbessern. Allein die Behauptung, ich stünde mit meiner derzeitigen Ausbildung einem breiten Arbeitsmarkt zur Verfügung, entspricht weder der Aktualität des derzeitigen Arbeitsmarktes, noch dem Gebot des lebenslangen Lernens. Gerade ältere Arbeitnehmer mit ihrem großen Erfahrungsschatz sind für einen spezifischen Arbeitsmarkt ideal, zudem bald bis zum 67. Lebensjahr gearbeitet werden muss. Im Übrigen ist der Ausbau des Gesundheitsmarktes für eine immer älter werdende Bevölkerung eine positive und folgerichtige Tendenz und entspricht damit der Bedeutung für eine sich im 21. Jahrhundert rasch verändernde Bevölkerungsentwicklung, der sich auch deutsche Unternehmen langfristig anpassen werden.

Eine Garantie, dass jüngere Menschen nicht wieder arbeitslos oder krank werden, ist nicht gegeben und kann kein Grund für eine Ablehnung sein. Wie lange die Arbeitszeiten für Arbeitnehmer in den nächsten Jahren aufgrund der Verknappung des Faktors Arbeit sein werden, ist unbestimmt und nicht allein auf das Alter eines Beschäftigten zu reduzieren und wäre davon abgesehen ebenfalls kein Hinderungsgrund. Daher ist auch die Aussage der Fallmanagerin im Hinblick auf Altersteilzeit unsachlich und entbehrt jeder Grundlage.

Es macht keinen Sinn, mich in Trainingsmaßnahmen zu parken, um danach wieder an gleicher Stelle zu stehen wie vorher. Das sind die alten Ideen und Maßnahmen, wie sie seit Jahren betrieben werden und weder die Lebensqualität der arbeitsfähigen Bevölkerung verbessern, noch die Kosten senken. Auch die alleinige Abwägung der Kosten zwischen jüngeren und älteren Arbeitnehmern, die m.E. auf die biologische Leistungsfähigkeit eines Menschen abzielt und nicht das erworbene Erfahrungskapital entsprechend berücksichtigt, ist unzulässig und entspricht nicht unseren demokratischen Grundwerten. In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass mir aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde zwischenzeitlich eine andere Sachbearbeiterin zugeteilt wurde.

Durch die o.g. Ausbildung wäre es mir nicht nur möglich, wieder Einkommensteuern und Sozialabgaben abzuführen, sondern durch eigenes Einkommen mich angemessen selbst versorgen zu können.

In Anbetracht dessen, dass der nächste Lehrgang zur Gesundheitskauffrau am 24.September 2007 beginnt, bitte ich um schnellstmögliche Zusage der Maßnahme, auch im Hinblick darauf, eine unnötige Klage vor dem Sozialgericht zu vermeiden und damit weitere Kosten zu verursachen.

Mit freundlichen Grüßen
Unter welchen Voraussetzungen kann jemand Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten?

Sie können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Hiermit soll die Eingliederung im Arbeitsleben erhalten oder wieder erreicht werden.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie nicht erhalten, wenn Sie

wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder eines Versorgungsleidens eine Leistung von einem anderen Rehabilitationsträger erhalten können [/*]

eine Rente wegen Alters von wenigstens 2 Dritteln der Vollrente beziehen, einen entsprechenden Antrag gestellt haben oder in den nächsten 6 Monaten einen Antrag stellen wollen

Beamtin oder Beamter oder diesem Personenkreis gleichgestellt sind

eine Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze beziehen

sich bereits in der arbeitsfreien Phase der Altersteilzeit befinden oder innerhalb der nächsten 6 Monate nach Antragstellung gehen werden

Leistungen beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn einer Altersrente gezahlt werden.

Link: http://deutsche-rentenversicherung.de/nn_15800/SharedDocs/de/Navigation/Rehabilitation/leistungen/teilhabe__arbeitsleben__node.html__nnn=true
Quelle: Brief an das Büro gegen Altersdiskriminierung

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