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AGG-Verstoß: Regierung Oberbayerns sucht 32Jährige

03.07.2007 - von S. + Hanne Schweitzer

Sogar die Regierung von Oberbayern diskriminiert die Älteren. Sehen Sie sich die Anzeige unter nachfolgendem link an, wo eine Altersbegrenzung von 32 Jahren für einen Ingenieur gefordert ist. Ich halte dies für eine unglaubliche Schweinerei.
http://stellenmarkt.sueddeutsche.de/index.php//job/b2c/oss/sdetail/?maxrows=20&page=5&actionOld=job/b2c/oss/trliste&curDS=174111&popup=1

Mit freundlichen Grüßen S.

[i]Die Regierungskoalition ist bei der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes trickreich vorgegangen. Sie ignoriert das Verbot von Altersdiskriminierung für Beamte, obwohl in den EU-Richtlinien ausdrücklich ausgeführt ist, dass diese auch für Beamte gelten.

Der bundesdeutsche Gesetzgeber hat das sehr wohl gelesen. Der Paragraf im Bematengesetz, der die Einstellungsvoraussetzungen für Beamte regelt, wurde den EU-Vorgaben angepaßt. So darf niemand wegen der "Rasse" oder der ethnischen Herkunft abgelehnt werden. Das DIskirminierungsmerkmal "Alter" wird aber nicht eigens aufgeführt. Was bedeutet: Das "Auslesekriterium Lebensalter bleibt im bundesdeutschen Beamtenrecht noch so lange erhalten, bis es vom Europäischen Gerichtshof gekippt werden wird.

Quelle: Mail an das Büro gg. Altersdiskriminierung