13.08.2007
Fast ein Jahr nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Bilanz gezogen.
Im Zeitraum von acht Monaten (18.8.2006 bis 18.4.2007) berührten 109 oder 0,3% der bei den Arbeitsgerichten anhängig gemachten Verfahren Vorschriften des AGG.
Hiervon haben sich 64 bereits erledigt, hauptsächlich durch Vergleich.
Die „Hitliste“ der Diskriminierungsgründe wird vom Alter (36%) angeführt. Ihm folgen das Geschlecht (28%), Behinderung (18%) und ethnische Herkunft (11%). Dabei beriefen sich die Kläger in 73% der Fälle auf eine unmittelbare Benachteiligung und nur bei 27% auf eine mittelbare.
Von wegen Klageflut!!!!
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