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Abmahnung: Es lohnt, nicht locker zu lassen

24.08.2007 - von H.M.

Am 24.11.2006 berichten wir in der Rubrik "Image" u.a. über die Agentur Simple Things.

Sie gestaltete damals die Website der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen und warb gleichzeitg in ihrem Webauftritt für die Einstellung nur junger Menschen.

Herr Maschke, der das entdeckt und öffentlich gemacht hatte, erhielt daraufhin eine Abmahnung von der Agentur, weil er deren
geschütztes Markenlogo in einem Bild verwendet hatte, auf dem er die Zusammenhänge darstellte.

Herr Maschke ließ sich nicht einschüchtern und hatte starke Nerven. Er zahlte die Gebühr von 338,50 Euro, die der gegnerische Anwalt von ihm wollte, nicht.

Er hat nicht eingesehen, dass die freie Meinungsäußerung weniger
wert sein soll, als das Markenrecht.

Es folgte ein Mahnbescheid, dem er widersprochen hat. Dann eine
Klage beim Amtsgericht, die an das Landgericht Köln verwiesen wurde.

Im August wäre der Termin vor Gericht gewesen, bei dem er riskiert hätte, circa 1.000 Euro Gebühren an das Gericht und die Anwälte zu zahlen.

Aber die Gegenseite hat die Klage zurückgezogen. Es lohnt sich also doch, sagt Herr Maschke, nicht locker zu lassen und solchen Einschüchterungsversuchen die Stirn zu bieten.

Quelle: Mail an das Büro gg. Altersdiskriminierung

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