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Bundessozialgericht: Nichtanpassung der Renten: o.k.

09.09.2007 - von Otto W. Teufel

Das Bundessozialgericht hat die Nichtanpassung der Renten zum 01.07.2004 im Urteil
B 13 R 37/06 R am 27.03.2007 bejaht.

Mit dieser Entscheidung hat
das Bundessozialgericht (BSG)festgestellt, dass die
Nichtanpassung der Renten
zum 01.07.2004 mit dem
Grundgesetz vereinbar ist. Zu
diesem Urteil ist folgendes
anzumerken:

1) Es betont das öffentliche
Interesse an der Sicherung
der Finanzierung der gesetzlichen
Rentenversicherung.

Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung ist jedoch seit 50 Jahren überwiegend dadurch in Frage gestellt, dass der Gesetzgeber diese mit (sachlich sicherlich gerechtfertigten) Aufgaben der Allgemeinheit belastet, ohne aber die dafür notwendigen Mittel in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen.

Berechnungen anhand von Zahlen des Verbands Deutscher Rentenversicherungen (VDR) zeigen, dass sich allein zwischen 1960 und 2002 ein Defizit zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von fast 400 Milliarden Euro ergibt.

Ob diese gigantische Umverteilung
zugunsten derer, die nicht Zwangsmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung
sind, wirklich im öffentlichen Interesse ist, kann also durchaus in Frage gestellt werden.

2) Die Begründung des BSG, warum der Altersvorsorgeanteil für die Riesterrente nicht als sachwidrig angesehen werden kann, ist nicht nachvollziehbar.

Das BSG berücksichtigt dabei nicht, dass die private Vorsorge freiwillig ist, dass diejenigen, die diese in Anspruch nehmen, erhebliche öffentliche Subventionen erhalten, Rentner hingegen diese Subventionen nicht in Anspruch nehmen können, und dass heutige Rentner diese Art der privaten Zusatzversicherung nicht
zur Verfügung haben.

3) Auf die Verletzung des
Gleichheitsgrundsatzes geht das BSG gar nicht ein. Bis heute ist sowohl das BVerfG wie auch das BSG
eine Antwort auf die Frage schuldig geblieben, warum die Aufteilung der Bevölkerung auf die verschiedenen Altersvorsorgesysteme, die auf den Ständestaat des 19. Jahrhunderts zurückgeht, im demokratischen Rechtsstaat des 21. Jahrhunderts
immer noch als Begründung dafür ausreicht, dass für Arbeitnehmer im Gegensatz zu Selbständigen und Beamten elementare Grundrechte
außer Kraft gesetzt sind, um sie durch politische Beliebigkeit (Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers) zu ersetzen, mit verheerenden Folgen für die betroffenen Arbeitnehmer und
Rentner.


ottow.teufel@t-online.de

Link: http://www.adg-ev.de
Quelle: ADG Forum 10. Jahrgang , September 2007

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