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Solidaritätssteuer+Arbeitslosenversicherung

01.10.2007 - von Hanne Schweitzer

Die Sozialversicherungs-Beiträge haben die Aufgabe, alle Beschäftigten und ihre Familien gegen die Armutsrisiken, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Alter und Arbeitslosigkeit zu schützen. Es sind also keinesfalls (Lohn-) Nebenkosten. Am 1. Oktober 1927 trat das „Gesetz zur Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ in kraft (Großbritannien hatte ein solches Gesetz schon seit 1913). Die Beiträge wurden paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geleistet. 1952 lag der Beitragssatz in West-Deutschland bei 4%. Vom 01.08.1961 bis 31.03.1962 brauchten keine Beiträge entrichtet zu werden. Bis 1971 lag der Beitragssatz bei 1,3 % und stieg im Schnitt alle 5 Jahre um 1 % auf 4,3 % 1990.1995 stieg der Satz auf 6,5 %, wo er bis 2006 blieb. Im Jahr 2006 „erwirtschaftete“ die Bundesagentur für Arbeit einen Überschuss von mehr als 11 Mrd. €. 2007 wurde der Beitragssatz auf 4,2 % gesenkt. Für 2007 wird mit einem Überschuss von ca. 6,5 Mrd. € gerechnet und der Beitragsatz soll für 2008 auf 3,9 % reduziert werden.

In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf die vom Bund der Steuerzahler angeregte Debatte über die „Solidaritätszuschlagssteuer“ hin. Aus dieser Einnahmequelle erhält das Bundesfinanzministerium allein in diesem Jahr 12 Mrd. €. Der Bund kann allein und frei nach Bedarf über dieses Geld verfügen. Bisher hat der Bund seit bestehen der „Solidaritätszuschlagssteuer“ die 1990-1993 eingeführt wurde,160 Mrd. € eingenommen. Obwohl Bundeskanzler Kohl (Blühende Landschaften im Osten) versprochen hatte die Solidaritätszuschlagssteuer würde nur für kurze Zeit erhoben, wurde er 1995 von der CDU/FDP Koalition unter Kohl ohne jede zeitliche Begrenzung wieder eingeführt. 1998 sank der Steuersatz von 7,5 auf 5,5 %.

Wie die FAZ am 28. September 2007 schrieb, dienten die Einnahmen unter anderem dazu, die Kosten für den ersten Golfkrieg zu Schultern!

http://www.sozialpolitik-aktuell.de/datensammlung/2/ab/abbII8.pdf
Quelle: FAZ, 28.9.07, + 1.10.07

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