18.12.2007 - von Hanne Schweitzer
Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung vergibt seit 1982 einen Ausstellungs- und Katalogförderpreis. Bedingung für die Teilnahme: KünstlerInnen, von denen in diesem Jahr drei ausgewählt wurden, und jeweils 25.000 € erhielten, dürfen nicht älter sein als fünfunddreizig Jahre.
Wer älter ist, gilt für die Stiftung nicht mehr als junger Künstler. Ob es wohl an dieser Altersgrenze liegt, dass für die diesjährige Auszeichnung von Museen und Kunstvereinen nur insgesamt zwanzig Künstler vorgeschlagen wurden?
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