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Lebensalter wichtig bei Betriebsrentengesetz

19.12.2007 - von haufe.de

Trotz Geltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes geht das Betriebsrentengesetz nach einer Kollisionsregel im AGG vor, insbesondere wenn an das Diskriminierungsmerkmal des Alters angeknüpft wird.

Der Fall:
Die klagende ehemalige Arbeitnehmerin war zum 31.8.2000 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden. Der Arbeitgeber hatte zuvor mit einer privaten Versicherung einen Vertrag über ein zusätzliches Altersruhegeld abgeschlossen, das die Arbeitnehmerin nun erhielt.

Die Zahlung des Altersruhegeldes war in einer Versorgungsordnung des Arbeitgebers geregelt. Die Versorgungsordnung enthielt eine so genannte diskriminierende „Haupternährerklausel“: Männliche Arbeitnehmer sollten ohne weitere Voraussetzungen eine Hinterbliebenenversorgung erhalten, weibliche Arbeitnehmer nur dann, wenn sie den Unterhalt der Familie überwiegend bestritten hatten.

Die ehemalige Arbeitnehmerin hielt dies für eine unzulässige Diskriminierung wegen ihres Geschlechts. Sie war der Ansicht, dass ihr Anspruch auf die Witwerrente unabhängig davon bestehe, ob sie die Haupternährerin ihrer Familie gewesen sei. Sie sei insoweit mit männlichen Arbeitnehmern gleich zu behandeln (BAG, Urteil v. 11.12.2007, 3 AZR 249/07).

Link: http://www.haufe.de/Haufe/newsDetails?newsID=1197564815.92&portal=HPO&d_start:int=2
Quelle: haufe.de, 14.12.07

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