02.01.2008 - von RT
Türkische Staatsbürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen haben, verlieren ihre Rentenansprüche aus der Türkei.
Klagen dageben werden von hiesigen Gerichten als unzulässig zurückgewiesen.(Hessisches Landessozialgericht, AZ: AZ L 2 AR 7/06 .
Das Bundesarbeitsministerium führt das Problem auf unterschiedliche Rechtsauffassungen des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens (SVA) von 1964 zurück.
Die türkische Rentenversicherung nimmt nur Anträge von Türken an, nicht aber von eingebürgerten Deutschen. Deren Anspruch auf die in der Türkei erarbeitete Rente verfällt.
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