07.01.2008 - von A.R. M.A.
Ich bin Diplom- Mathematikerin und habe viele Jahre als EDV-Dozentin
gearbeitet. Im November 2004 wurde ich vom Ministerium für Bildung und Frauen in Kiel gefragt, ob ich als Vertretungslehrerin an einem Gymnasium einspringen könnte. Hier habe ich insgesamt 4 Monate unterrichtet. Der Direktor dieses Gymnasiums war von meinen sehr guten Fähigkeiten als Lehrerin überzeugt. Er setzte sich dafür ein, dass ich, obwohl ich die Altersgrenze überschritten hatte, als Quereinsteigerin einen
Ausbildungsplatz bekam. Das Land Schleswig – Holstein warb um
Quereinsteiger für die Fächer Mathematik und insbesondere Physik/Chemie für den Hauptschulbereich.
Ich habe darauf hin in den letzten beiden Jahren eine Ausbildung zur
Lehrerin für Grund- und Hauptschulen gemacht und mit der Note 0,9 abgeschlossen. Wie bereits vorher erhofft, habe ich zum 1.8.2007 eine Anstellung an einer Gesamtschule in Elmshorn gefunden.
Während der laufenden Ausbildung hat sich der Tarifvertrag für Angestellte im öffentlichen Dienst geändert und für mich drastisch verschlechtert.
Ich fühle ich mich aufgrund meines Alters diskriminiert. Aufgrund meines hohen Alters werde ich nicht mehr verbeamtet. Ein Quereinsteigerkollege aus meiner Gruppe, der sechs Jahre jünger ist als ich, wurde nach der Ausbildung verbeamtet. Er erhält wesentlich höhere Bezüge als ich. Ich hatte eine finanzielle Gleichbehandlung aller Quereinsteiger erwartet.
Kann mir hier jemand raten, wie ich eine finanzielle Gleichbehandlung erreichen kann?
Mit freundlichen Grüßen
A.R.
Wie Sie mir rieten, habe ich mich mit einem Anwalt in Verbindung gesetzt. Ich müßte mit einem längeren Verfahren und erheblichen Gerichts- und Anwaltskosten rechnen. Dies kommt für mich nicht in Frage. Ich muß mich wohl damit abfinden, dass ich, weil ich 5 Jahre zu alt bin im Monat 1000 € weniger verdiene.
Hier im Original die Antwort des Rechtsanwaltes:
"Ich sehe folgendes Problem: Es handelt sich in Ihrem Fall um ein
Grundsatzproblem.
Bislang gehen die Gerichte von der Wirksamkeit der Altersgrenzen bei
Verbeamtungen aus. Die damit verbundene Altersdiskriminierung sei gerechtfertigt.
Allerdings führe ich derzeit in Süddeutschland eine Klage deswegen. Aus meiner Sicht (und aus Sicht des Büros gegen Altersdiskriminierung) handelt es sich bei diesen Altersgrenzen um unzulässige Altersdiskriminierung (möglicherweise auch um
Geschlechtsdiskriminierung).
Sie müssen daher mit einem längeren Verfahren und erheblichen Gerichts- und Anwaltskosten rechnen.
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