29.01.2008 - von GünterProbst
Pressemitteilung
"Arbeitsgerichtsklage gegen BMFSFJ wegen Altendiskriminierung.
Am 29.Januar 2008 wird um 13.40 vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe (Ritterstr.12, Saal 204) die Klage des Dozenten Günter P. gegen das Bundesamt für den Zivildienst- einer Unterbehörde des BMFSFJ- wegen Altersdiskriminierung verhandelt.
Das Bundesamt weigert sich, Arbeitnehmer über das 65. Lebensjahr hinaus zu beschäftigen. (So auch im Fall Wolfgang K. 2006/2007 und Lars B. 2007.)
Die gegenwärtige Klage ist von besonderer Bedeutung, weil der Kläger eine 2jährige Tochter hat, wegen deren Lebensunterhalt er in jedem Falle weiterarbeiten muß und will.
Der Verein "Gleiche Rechte im Alter" unterstützt den Kläger und bittet Sie, über das Verfahren zu berichten.
Der erste Verhandlungstag am 29.1.2008 brachte noch kein Ergebnis. Das Gericht will erst im Juni entscheiden.
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