06.02.2008 - von Hanne Schweitzer
Mein Arbeitgeber hat vor Jahren eine Lebensversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für mich abgeschlossen.
Versicherungsnehmer: der Arbeitgeber. Versicherte Person: der Mitarbeiter.
Die Beitragsanteile entfallen zu 75 % auf den Mitarbeiter und zu 25 % auf den Arbeitgeber. Unterliegen meine Eigenanteile auch der Krankenversicherungspflicht?
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Die Beitragspflicht von Einmalzahlungen aus einer Direktversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung ist seit dem 01.01.2004 mit dem Grundgesetz vereinbar.
den untenstehenden link
zum Kommentar des Urteils unser aller Bundesverfassungsgericht von Otto Teufel vom 25.4.07.
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