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Ausbildung z. Maurerfacharbeiter: Nicht mit 44

12.02.2008 - von Name + Adresse sind der Redaktion bekannt

Wie wenig das ständige Reden vom lebenslangen Lernen mit der Realität zu tun hat, zeigt das folgende Beispiel, das dem Büro gegen Altersdiskriminierung zugesandt wurde:
Ich bin männlich, 44 Jahre alt und möchte in meinem Alter die Ausbildung/Prüfung zum Maurerfacharbeiter machen. Die Ausbildung ist dreigeteilt in Schule, Baustelle und überbetriebliche Unterweisung.

Die überbetriebliche Unterweisung wird durch Arbeitgeber-Beiträge finanziert und als blockweiser, meist 2-3 wöchentlicher Unterricht abgehalten (insgesamt ca. 9 Wochen im Jahr). Die Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-Bau in Wiesbaden) zahlt die Kosten für die überbetriebliche Unterweisung an die Gewerbeschulen. Die Übernahme dieser Kosten ist aber auf ein Höchstalter begrenzt. Da ich das 28. Lebensjahr schon vor einer Weile vollendet habe, ausserdem vorher beruflich tätig war und bereits eine andere Ausbildung absolviert habe, werden die Kosten für die überbetriebliche Unterweisung für mich nicht übernommen.

Alternative Möglichkeit: Entweder ich zahle die Kursgebühren von immerhin 285,-- € pro Woche selbst, oder ich verzichte ganz auf diese Kurse, oder ich lasse es mit der Ausbildung ganz bleiben.
Ich fühle mich dadurch wegen meines Alters diskriminiert.

Die Sozialkasse beruft sich darauf, das neben einem räumlichen und betrieblichen Geltungsbereich auch das Vorliegen eines persönlichen Geltungsbereiches des BBTV (§1 Abs. 3 BBTV) erforderlich sei. Auch rechtfertige § 10 des AGG eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters. Die tarifvertragliche Altersgrenze sei durch diese Ausnahmeregelung in § 10 Nr. 1 AGG abgedeckt. Deshalb könne der Arbeitgeber zwar ausbilden, aber die Kosten würden nicht erstattet.

Wir haben uns deshalb entschieden, durch privates Lernen, und einige zusätzlich gebuchte Kurse, welche wir selber bezahlen (während einer Freistellungzeit vom Betrieb,) im Sommer trotzdem zu versuchen die Gesellenprüfung zu machen.
Einen Lehrlingslohn und hohe zusätzliche Kosten für überbetriebliche Lehrgänge kann man als Familienvater doch nicht verkraften.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2463
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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