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Zwangsverrentung für Arbeitslose mit 63 Jahren

25.01.2008

Eine längere Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I) für über 55Jährige von derzeit 18 auf 24 Monate haben die Bundestagsabgeordneten am 25.1.08 rückwirkend zum 1.1.08 beschlossen. Wenn der Bundesrat zustimmt, ist der Bezug von Arbeitslosengeld nun wie folgt geregelt:

Beschäftigungsdauer 12 Monate - Bezugsdauer ALG I = sechs Monate.
Beschäftigungsdauer 16 Monate - Bezugsdauer ALG I = acht Monate.
Beschäftigungsdauer 20 Monate -
ALG I = 10 Monate.
Beschäftigungsdauer 24 Monate - ALG I = 12 Monate.
Beschäftigungsdauer 30 Monate bei über 50Jährigen - ALG I = 15 Monate.
Beschäftigungsdauer 36 Monate bei über 55 Jährigen - ALG I = 18 Monate.
Beschäftigungsdauer 48 Monate bei über 55Jährigen - ALG I = 24 Monate.

Arbeitslose jenseits des 58. Lebensjahres werden nun "erst" mit 63 Jahren in die Zwangsverrentung geschickt. Auch das haben die gewählten Volksvertreter beschlossen, bevor sie ins Wochenende aufbrachen.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/.php?id=2365
Quelle: FAZ, 1.11.0726.1.08

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