30.08.2007 - von Hanne Schweitzer
Seit dem Januar 2004 müssen alle in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten BezieherInnen von Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen (Direktversicherung) den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung entrichten. Das Bundessozialgericht hat alle Klagen in dieser Angelegenheit abgewiesen.
Ende August legten VdK und SoVD gemeinsam gegen die Urteile in mehreren Fällen eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, die unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2137/06 geführt wird. Bei den Klägern handelt es sich um pflichtversicherte Rentner, die eine Betriebsrente beziehen.
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