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Demenzkranke + Ehrenamt in NRW

13.12.2010

Ca. 300.000 Menschen sollen 2008 in NRW an Demenz erkrankt sein. Die "Landesinitiative Demenz-Service NRW" unterhält zur Zeit elf Demenz-Zentren in NRW, die als Modellversuche zeitlich befristet finanziert werden. 2008 erhielten die Zentren 1,3 Millionen Euro. Dividiert durch elf Zentren hat jedes davon 118.181 € erhalten. Teilt man die Zahl von 300.000 an Demenz erkrankten Menschen in NRW durch 11 Zentren, wäre jedes Zentrum für 27.272 an Demenz erkrankte Menschen zuständig. Was durch erneute Division zum Ergebnis führt, dass 2008 von den Zentren pro Person 4,33 € Euro zur Verfügung standen. 4,33 Euro pro Person und Jahr!!!

Ein wahrlich "begrenzter Mittelumfang" um den "Auf- und Ausbau spezieller niedrigschwelliger Unterstützungsangebote für Demenzkranke" zu forcieren. Dahinter stecken die 460 Euro, die Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz pro Jahr bei ihrer Pflegekasse beantragen können, wenn sie zu Hause Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.

Seit dem 01.07.2008 haben sich die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme zusätzlicher Betreuungsleistungen nach § 45b Abs. 1 SGB XI verbessert. Jetzt können auch Personen mit der Pflegestufe 0 zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Grundvoraussetzung dafür ist, dass neben der Einstufung in eine Pflegestufe die "Einschränkung der Alltagskompetenz" durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt wurde.

Die Betreuungspauschale, die bislang 460,00 EUR pro Jahr betrug, gliedert sich nun in einen Grundbetrag (100 EUR/Monat) und in den erhöhten Betrag (200 EUR/Monat), so dass Pflegebedürftigen bei Vorliegen der Voraussetzungen jährlich bis zu 2.400,00 EUR zur Verfügung stehen können.

Diese Betreuungspauschale kann u.a. für die Inanspruchnahme niedrigschwelliger Hilfe-. und Betreuungsangebote verwendet werden.

Voraussetzung für die Anerkennung als niedrigschwelliges Betreuungsangebot:
Initiativen, Vereine oder Gruppen, die mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ein entsprechendes öffentliches Angebot bereit stellen, können nach § 45b Abs. 1 Nr. 4 SGB XI in Verbindung mit der geltenden Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote (HBPfVO) anerkannt werden.

Dass ehrenamtliche Helferinnen und Helfer die Betreuungsleistungen erbringen, ist Grundvoraussetzung für eine Anerkennung z.B. einer Betreuungsgruppe (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 HBPfVO), eines HelferInnenkreises (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 HBPfVO) oder einer Tages- oder Einzelbetreuung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HBPfVO). Voraussetzung für die Anerkennung ist weiterhin die Einhaltung der Vorgaben zur Qualitätssicherung.

Qualitätssicherung soll im wesentlichen durch die
- Anleitung der Helferinnen und Helfer durch qualifizierte Fachkräfte und
- verpflichtende Qualifizierungsangebote für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreicht werden.

Typen niedrigschwelliger Hilfe- und Betreuungsangebote:
- Betreuungsgruppen für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen,
- Helferinnen- und Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich,
- Tagesbetreuung in Kleingruppen,
- Einzelbetreuung durch anerkannte Helferinnen und Helfer,
- familienentlastende und familienunterstützende Dienste (FED/FUD),
- Agenturen zur Beratung und Vermittlung von Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige und der sie Pflegenden,
- andere niedrigschwellige Betreuungsangebote, die Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz in der eigenen Häuslichkeit
oder
in Angeboten betreuten Wohnens ein selbstständiges Leben ermöglichen und die pflegenden Angehörigen entlasten,
- Einzelfallbetreuung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe unter der Voraussetzung, dass ein Pflegekurs nach § 45 SGB XI absolviert wurde (Hinweis: Die Anerkennung dieses Betreuungsangebots im Einzelfall erfolgt durch die zuständige Pflegekasse)

Zur Zeit bieten 3.000 EhrenamtlerInnen in NRW ihre kostenlose Mitarbeit bei den insgesamt 730 Angeboten für Demenzkranke an. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer wurden durch eine mindestens 30 Stunden dauernde Qualifizierung durch eine Fachkraft auf ihre Arbeit vorbereitet und arbeiten nun in:

  • 226 Betreuungsgruppen für Demenzkranke,

  • 162 HelferInnenkreisen zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich,

  • 67 Tagesbetreuungsangeboten in Kleingruppen,

  • 115 Einzelbetreuungen durch anerkannte HelferInnen

  • 93 familienentlastenden und unterstützenden Diensten,

  • 63 Vermittlungsagenturen.


  • Minister Laumann sagt über die unbezahlten Arbeitskräfte: Sie "verschaffen den Angehörigen dringend benötigte Atempausen". Was er nicht sagt: Sie verschaffen den Trägern der Demenz-Service-Zentren dringend benötigte finanzielle Mittel. Sie können bei den Pflegekassen abrechnungsfähige Leistungen angeben, wenn sie die "Voraussetzung für die Anerkennung niedrigschwelliger Hilfe- und Betreuungsangebote" beachten. Dazu gehört z.B. die Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen "nach den Regelungen der Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige (HBPfVO). Hierzu gehören:

    * die Sicherstellung von Basiskenntnissen der einbezogenen freiwilligen Helferinnen und Helfer sowie
    * die Unterstützung, Anleitung und Begleitung der Helferinnen und Helfer durch eine Fachkraft mit psychiatrischer, gerontopsychiatrischer oder heilpädagogischer Berufserfahrung.

    Zur Sicherstellung der Basiskenntnisse muss die erfolgreiche Teilnahme der freiwilligen Helferinnen und Helfer an einer mindestens 30-stündigen Qualifizierungsmaßnahme und eine kontinuierliche Fortbildung und Praxisbegleitung nachgewiesen werden.

    Inhaltlich müssen die Qualifizierungs-, Fortbildungs- und Begleitungsmaßnahmen folgende Bereiche einschließen:
    a) Basiswissen über Krankheitsbilder, Behandlungsformen und Pflege der zu betreuenden Menschen,
    b) Basiswissen über die Belastungs- und Lebenssituation der pflegenden Personen und des sozialen Umfeldes,
    c) Basiswissen über Möglichkeiten des Umgangs mit Erkrankten, insbesondere Erwerb von Handlungskompetenz im Umgang mit herausforderndem Verhalten,
    d) Basiswissen über Methoden und Möglichkeiten der Betreuung, Förderung und Beschäftigung sowie
    e) Basiswissen über Möglichkeiten der Kommunikation und Gesprächsführung.

    Um den Kenntnisstand der Helferinnen und Helfer sowie der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ein landesweit annäherungsweise einheitliches Niveau zu bringen, unterstützt das Land die Entwicklung von Eckpunkten eines Curriculums zu ihrer Qualifizierung.

    Das Projekt dient insofern insbesondere der Qualitätssicherung niedrigschwelliger Angebote. Es soll im wesentlichen die fachlichen Anhaltspunkte liefern für

    * die Anleitung der Helferinnen und Helfer durch qualifizierte Fachkräfte und
    * die Qualifizierungsangebote für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

    Will sagen:
    Eventuelle 2,5 Milliarden Euro sollen Pflegebedürftigen zugute kommen. Pflegebedürftige sind aber nicht identisch mit Demenzkranken! Ignorieren wir diesen Unterschied und springen zum Pudels Kern der ministeriellen Presseerklärung, dann erfahren wir, dass die eventuellen Mehreinnahmen nicht spurlos in bürokratischen Strukturen oder Pflegestützpunkten verschwinden sollen. Damit das nicht passiert, will Laumann "ein unbürokratisches Verfahren finden", um bürokratische Strukturen zu überlisten.

    Das geht so: Die bisher zeitlich nur befristet geförderten elf "Demenz-Servicezentren" sollen "in eine dauer- und regelhafte Finanzierung" eingebunden, und aus dem Topf der 2.5 Milliarden eventueller Mehreinnahmen dauerhaft finanziert werden. Laumann nennt es ein unbürokratisches Verfahren, wenn eventuelle Mehreinnahmen nicht in den Pflegestützpunkten versickern, sondern in den elf Demenz-Servicezentren.

    NRW-Minister Laumann lobte die Zentren weil sie "zeigen, dass auch mit einem begrenzten Mittelaufwand viel für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen getan werden kann".

    Mit diesem Satz bringt der Minister das derzeit gültige Ideal der Sozialpolitik auf den Punkt. VIEL soll getan werden, aber es soll WENIG kosten. Laumann weiß, dass es preiswerter ist, wenn Kranke zu Hause gepflegt werden, wenn also "die häusliche Versorgung unterstützt und gestärkt wird".

    Demenz-Servicezentren aber sind bürokratisch durchorganiserte Einrichtungen. Es handelt sich nicht um Wohnwagen- oder Zeltsiedlungen ohne Hausnummer, Steuernummer oder Aktenordner wo Leute unter Absingen lustiger Lieder spontan jeden Tag etwas anderes beschliessen.

    In den nordrhein-westfälischen Demenz-Servicezentren geht es ordentlich zu. Ihre Träger sind Kommunen, Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Alexianer Krankenhaus, Verbraucherzentrale und Alzheimer Gesellschaft. Im Internet lassen sich die Angebote der Zentren ebenso abrufen, wie ihre Öffnungszeiten. Auch die wissenschaftliche Begleitung der Arbeit in den Zentren ist gesichert. Weil die Zentren wissenschaftlich begleitet werden, wird jeder Handschlag und jede Aktiviät dort akkurat notiert und registriert. Unbürokratisch ist das nicht. Kann auch nicht, denn die Zentren erhalten öffentliche Gelder.
    Link

    Demenz-Servicezentrum für die Region Ostwestfalen-Lippe
    Träger: Arbeiterwohlfahrt Ostwestfalen-Lippe e.V.
    Kernaktivitäten:
    1. Forum für Fortbildungen, Schulungen und Workshop (Kompetenzwerkstatt)
    berufsbegleitende Weiterbildung zur familienorientierten Beratung in gerontopsychiatrischen Versorgungskontexten für Fachkräfte unterschiedlicher Berufsgruppen.
    Schulungen und Kurse für Freiwillige, Angehörige und interessierte Bürgerinnen und Bürger zu den Themen Erkrankung Demenz, rechtliche Fragen, Formen der Begegnung und des Zusammenlebens mit demenziell erkrankten Menschen.
    Der Grundkurs „Seniorenbegleiter /in" für Freiwillige, die sich im Rahmen anerkannter niedrigschwelliger Hilfeangebote engagieren wollen.
    2. Unterstützung des Auf- und Ausbaus anerkannter niedrigschwelliger Hilfeangebote durch Information und Beratung.
    3. Erhebung aller bisherigen Angebote im Einzugsbereich zur Erstellung eines regionalen „Wegweisers Demenz“
    4. Aufbau einer vernetzten Informations-u.Beratungsstruktur.
    5. Öffentlichkeitsarbeit (z.B. einer Rubrik „Demenz“ in einem regionalen Wochenblatt).

    Demenz-Servicezentrum Münsterland
    Träger: Alzheimer Gesellschaft im Kreis Warendorf e.V.
    Kernaktivitäten:
    Aufbau und Weiterentwicklung niedrigschwelliger, ortsnaher Unterstützungsangebote für Demenzerkrankte und deren Angehörige.
    Entwicklung und Erprobung neuer Betreuungsformen und -konzepte unter besonderer Berücksichtigung ländlicher Strukturen.
    Vernetzung der bestehenden und geplanten Angebote unterschiedlicher Versorgungsebenen.
    Unterstützung der Träger bei:
    1. der Entwicklung und Durchführung von praxisorientierten Schulungs- und Fortbildungsangeboten für ehrenamtlich Engagierte und pflegende Angehörige,
    2. Aufbau von Gesprächskreisen und Selbsthilfegruppen.
    Weiterentwicklung des Informationsangebotes durch: 1. Erfassung und Bekanntmachung der bestehenden Angebote in einer dezentralen Informationsstruktur, 2. Verbreiten von Informationsmaterial, 3. Durchführung von Informations- und Fachveranstaltungen etc.
    Förderung des fachlichen Austausches durch den Aufbau themenbezogener Arbeitsgruppen.
    Kontinuierliche, gezielte, themenbezogene kreisweite Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit.

    Demenz-Servicezentrum Ruhr
    Träger: Alzheimer Gesellschaft Bochum e.V.
    Kernaktivitäten:
    Beratung und Information zum Krankheitsbild Demenz.
    Beratung und Information zu rechtlichen und finanziellen Fragen.
    Schulungen, Seminare und Pflegekurse für Angehörige von Demenzkranken.
    Qualifizierung und Fortbildung für Fachkräfte und Institutionen.
    Selbsthilfegruppen und Gesprächskreise für Angehörige.
    Betreuungsgruppen für Demenzkranke.
    Schulungen und fachliche Begleitung für Ehrenamtliche.
    Vermittlung von Ehrenamtlichen für häusliche Besuchsdienste.
    Vermittlung von Kontakten zu Tages-, Kurzzeit- und Nachtpflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Alten- und Pflegeheimen mit einer spezialisierten Pflege für Demenzkranke, Wohngemeinschaften oder Wohngruppen für Demenzkranke, Rehabilitationseinrichtungen.
    Tanz- und Kulturveranstaltungen
    Weitere Informationsveranstaltungen (z.B. Filmabende zum Thema „Demenz").
    Verleih von Fachmedien zum Thema „Demenz“ (Bücher, Zeitschriften, Videos).

    Das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz wurde entwickelt, um Pflegebedürftigen, die einen besonders hohen Bedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung haben, etwas mehr Unterstützung zu ermöglichen. Es richtet sich damit ausdrücklich an Demenzkranke, aber auch an Menschen mit geistigen Behinderungen oder psychiatrischen Erkrankungen. Das Gesetz soll eine Ergänzung zum Pflegeversicherungsgesetz sein und trat am 1.1.2002 in Kraft.

    Pflegebedürftige erhalten maximal 460,00 EUR im Jahr zu ihren bisherigen Leistungen aus der Pflegeversicherung hinzu. Da die Leistungen aus den bereits vorhandenen Mitteln der Pflegeversicherung finanziert werden, ist der Leistungsumfang relativ bescheiden.

    Wer ist anspruchsberechtigt?
    Anspruchsberechtigt sind pflegebedürftige bzw. demenzkranke Menschen,
    1. die bereits in eine der Pflegestufen 1-3 eingestuft sind,
    2. die nicht dauerhaft in einer stationären Pflegeeinrichtung leben,
    3. auf die wenigstens zwei Kriterien aus dem folgenden Kriterienkatalog zutreffen, wobei mindestens ein Kriterium aus dem Bereich 1. - 9. stammen muss.

    Bereich 1. - 9.
    1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches ("Weglauftendenz"),
    2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen,
    3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen,
    4. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation,
    5. In Zusammenhang mit speziellen Situationen unangebrachtes Verhalten,
    6. Unfähigkeit, die eigenen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen,
    7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung,
    8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben,
    9. Störung des Tag- und Nacht-Rhythmus, 10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren,
    Bereich 10. - 13.
    10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren,
    11. Verkennen von Alltagssituationen und unangemessenes Reagieren in Alltagssituationen,
    12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten,
    13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit auf Grund einer therapieresistenten Depression.

    Bei allen Demenzkranken, die aufgrund ihrer Demenz in eine Pflegestufe eingestuft sind, ist davon auszugehen, dass mindestens die Kriterien 8. und 10. auf sie zutreffen. Deshalb sollten alle Demenzkranke mit einer Pflegeeinstufung auch anspruchsberechtigt sein.
    Um Leistungen zu erhalten muss zuvor ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden!

    Die Einschätzung, welche Kriterien bei einem Pflegebedürftigen zutreffen, übernimmt für die Pflegekasse der Medizinische Dienst der Krankenversicherungsträger (MDK), der auch die Einschätzung für die Pflegeeinstufung vornimmt. Falls beim MDK bereits ein Gutachten zur Pflegeeinstufung vorliegt, wird in der Regel anhand dieses Gutachtens auch die Anspruchsberechtigung für die neuen Leistungen nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz geprüft (Entscheidung nach Aktenlage).

    Sollte der Medizinische Dienst bei einem Demenzkranken auf diese Weise keine Anspruchsberechtigung anerkennen, sollten Sie dagegen Widerspruch einlegen. Dann muss in jedem Fall noch ein Gutachter einen Hausbesuch durchführen, um die Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen.

    Wofür können die 460 EUR verwendet werden?
    Der Betrag kann zweckgebunden für folgende Hilfen eingesetzt werden:
    1. Ungedeckte Kosten bei der Nutzung von Tagespflege-, Nachtpflege- oder Kurzzeitpflegeangeboten;
    2. Angebote für die allgemeinen Betreuung und Anleitung durch Pflegedienste (Achtung: grundpflegerische oder hauswirtschaftliche Leistungen gehören nicht dazu, da sie Leistungen der Pflegeversicherung sind.)
    3. Sonstige regionale Betreuungs- und Entlastungsangebote, die "nach Landesrecht" anerkannt sind.

    Unter regionalen Betreuungs- und Entlastungsangeboten sind vor allem "niedrigschwellige" Betreuungsangebote gemeint. Im Gesetz werden als Beispiele ausdrücklich Betreuungsgruppen für Demenzkranke, Helferkreise sowie Familienentlastende Dienste genannt. Da die 460 EUR nur für Angebote eingesetzt werden können, die "nach Landesrecht" anerkannt sind, muss jedes Bundesland eine Liste erstellen, in der alle Betreuungsangebote aufgeführt werden, die im betreffenden Land anerkannt sind. Auskünfte zu diesen Listen erhalten Sie entweder bei Ihrer Pflegekasse oder beim Sozialministerium Ihres Bundeslandes (jedoch vermutlich nicht vor dem 1.4.2002).

    Die Auszahlung der 460 EUR erfolgt erst nach Vorlage von Belegen oder schriftlichen Nachweisen über die Zahlung der Kosten. Das heißt, Sie müssen die Kosten zunächst selbst übernehmen. Werden in einem Jahr die 460 EUR nicht ausgeschöpft, kann der Rest in das folgende Jahr übertragen werden.

    Am 10./11. Dezember 2004 hat die Koordinierungsstelle der Landesinitiative Demenz-Service NRW im Kuratorium Deutsche Altershilfe am Meinwerk-Institut in Paderborn hierzu einen ersten Workshop durchgeführt. Beteiligt waren etwa 20 Experten aus NRW, die sich im Rahmen ihrer bisherigen Arbeit bereits mit Konzepten für entsprechende Qualifizierungsangebote beschäftigt haben.