15.05.2008
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist für Betriebsräte so wichtig, dass der Arbeitgeber auch eine EXTERNE Schulung zu dem Thema bezahlen muss.
So hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden (Az.: 9 TaBV 84/07).
In diesem Fall ging es um 1.100 Euro Kosten eines viertägigen Seminars, die die Firma nicht übernehmen wollte. Sie verwies den Betriebsratsvorsitzenden stattdessen auf eine eintägige innerbetriebliche Fortbildung. Der Betriebsrat nahm aber trotzdem an dem externen Seminar teil und klagte auf Kostenübernahme. Erfolgreich.
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