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Herzklappenfehler: Behandlung einer 80Jährigen

16.06.2008 - von Name + Adresse sind der Redaktion bekannt

Die systematische Zerstörung einer alten, hilfesuchenden Frau durch unser Gesundheitssystem schildert ein Sohn im folgenden Beispiel. Er berichtet auch darüber, wie die Ärzte ihre Unzufriedenheit an einer Patientin auslassen.

Eine Aortenklappenstenose wird lange kompensiert. Wenn die Schwäche sich schon im Ruhezustand bemerkbar macht, ist es meistens zu spät für eine Operation. Bei meiner Mutter wurde im Krankenhaus eine Aortenstenose II. Grades festgestellt. Das ist zu früh für eine Operation. Durch regelmäßige echokardiographische Verlaufskontrollen wird dann der richtige Zeitpunkt für eine Operation abgepaßt.

Meine Mutter hatte verstanden, daß sie es am Kopf, Hals, Herz, an der Aorta, den Nieren und an der Blase hatte. Die Diagnose lautete aber Aortenstenose und nicht Aortenklappenstenose. Die Aorta ist eine lange Ader vom Herz abwärts, die kann man per Katheter aufdrücken und einen Stent setzen. Das bedeutet: Meine Mutter hatte das nicht verstanden und ich als Sohn auch nicht.

Die Berichte des Krankenhauses sind nicht für den Patienten bestimmt. Der Patient geht zum Hausarzt und sagt, wo er vorher war, damit der Hausarzt sich die Berichte kommen läßt. Meine Mutter hatte aber einen „Vorläufigen Entlassungsbrief“ und übergab den dem Hausarzt, schon wegen der darin empfohlenen Medikamente.

Sie suchte den Hausarzt über anderthalb Jahre regelmäßig jedes Quartal auf. Meine Mutter wurde in dieser Zeit weder über die Krankheit informiert, noch darüber, was passiert, wenn nicht operiert wird. Die Verlaufskontrollen sind verschwunden oder wurden erst gar nicht gemacht.

Was meine Mutter nicht wußte, war, daß fünf Tage nach ihrem Aufenthalt im Krankenhaus ein ausführlicher Bericht geschrieben wurde. In dem stand: Procedere: Endokarditisprophylaxe und halbjährliche echokardiographische Verlaufkontrollen. Daraus hätte auch der Laie erkennen können, daß etwas mit dem Herz ist.

Von diesem Bericht haben die wir aber erst durch Zufall anderthalb Jahre später im Krankenhaus eine Kopie erhalten, als es schon zu spät war.

Juristen dazu:
Es gibt keinen Paragraphen, der vorschreibt, daß ein Patient so einen Bericht erhalten muß, auch nicht, wenn sein Leben davon abhängt, das unterliegt alleine der Ethik und Moral der Ärzte.

Meine Mutter wird immer schwächer und durch den Herzfehler sammelt sich Wasser in der Lunge, bis die Sauerstoffversorgung schon im Ruhezustand nicht mehr ausreicht. Das fühlt sich ungefähr so an wie Ertrinken. Die Luftnot hindert sie massiv am Schlafen. Sie läßt sich zusätzlich vom Hausarzt untersuchen. Wieder keine Aufklärung, kein Hinweis auf den Herzfehler, keine Überweisung zum Kardiologen oder ins Krankenhaus.

Meine Mutter läßt sich von sich aus ins Krankenhaus bringen und bittet dort um Hilfe. Was sie nicht weiß: Dort ist die Krankheit aufgrund des eigenen Befunds bekannt. Pulmonale Stauung und Wasser in der Lunge werden festgestellt. Ein Arzt erklärt auf meine Anfrage: Das ist nur schlechter Allgemeinzustand.
Die Mutter berichtet: "Die haben in der Nacht die Infusion abgehängt und nicht mehr erneuert. Die machen ja gar nichts mehr." Meine Mutter hört schlecht. Da sind vermutlich die Gehörgänge zu. Das hatte sie schon mal. Alle reden auf sie ein: "Das ist das Alter." Meine Mutter nach der Chefarztvisite: "Sie sagten, ich hätte was in der Nase, das mich beim Atmen behindert." Meine Mutter kann auch im Krankenhaus aus Luftnot nicht schlafen, hat Angst, ist unruhig und bittet erst sehr freundlich, dann immer ernster, ihr zu helfen. Weil sie sich vom Klinikpersonal nicht erhört sieht, steht sie in der Nacht mehrmals auf und beschwert sich bei Mitpatientinnen: "Die machen gar nichts gegen meine Schlaflosigkeit oder untersuchen, um die Krankheit zu finden." Weil die Mitpatientinnen sich gestört fühlen, werden am Bett meiner Mutter Gitter angebracht, natürlich zu ihrem "Schutz". Sie klettert darüber und fällt auf den Boden. Wir Kinder werden nicht informiert. Ein Arzt erklärt auf Anfrage: "Das ist allgemeine Schwäche.“
Am vierten Tag im Krankenhaus sind keine Vorbefunde erklärt, die Schlaflosigkeit ist nicht gelindert, die Mutter nicht kardiologisch untersucht und Untersuchungen sind nicht in Aussicht gestellt worden. Soweit die Facharztqualität der Behandlung.

Meine Mutter hat kein Vertrauen mehr und verläßt das Krankenhaus auf eigenen Wunsch. Als Erklärung erhalten wir die Information, sie sei wieder zu anderen Patientinnen gegangen. Der Chefarzt: Bei Verdacht auf Schlaganfall warten wir erst zwei Tage ab was passiert.

Weil sie ihre Krankheit immer noch nicht kennt, versucht sie, ihre Schlaflosigkeit selbst zu behandeln. Der Hausarzt verschreibt ihr die gewünschten Schlaftabletten anstatt auf die Herzkrankheit hinzuweisen. Sie nimmt einen Tag eine Tablette und weil die nicht genug wirkt, am nächsten Tag drei. Auf Anraten eines Altenpflegers und einer Notrufzentrale rufe ich den Notarzt.

Die Notärztin ist die Oberärztin, auf deren Station meine Mutter vorher gelegen hatte. Wäre meine Mutter jetzt von anderen Ärzten untersucht worden, hätten die gesehen, wie nachlässig die bisherige Behandlung war. Die Oberärztin hatte selbst den Bericht unterschrieben, in dem die Vorbefunde standen. Noch vor Ort, nach Untersuchung mit EKG, geht mein Verdacht in Richtung Herz. Die Notärztin lautstark: „Von den drei Tabletten stirbt man nicht. Was die Frau hat, liegt mit Sicherheit nicht am Herz, sondern die braucht einen Psychologen.“

Meine Mutter wird auf ärztliche Anordnung gegen ihren Willen mit Gewalt wieder in das Krankenhaus gebracht, das sie verlassen hatte. Sie wird zwangseingewiesen und zwangsbehandelt, als ob sie keine Menschenrechte mehr hätte. Nicht entsprechend ihrer Herzkrankheit, sondern auf „Suizidverdacht“. Wie mit Suizidverdächtigen umgegangen wird, ist hinreichend bekannt.

Meine Mutter hat Angst, will deutlich vernehmbar raus aus diesem Krankenhaus. Auf der Intensivstation wird sie an den Handgelenken gefesselt. Durch die Berichte der eigenen Abteilung des Krankenhauses ist bekannt, daß meine Mutter an Herzschwäche, Wasser in der Lunge und Atemnot leidet. Sie bekommt eine Infusion nach der anderen. Das Ergebnis: Noch mehr Wasser in der Lunge und noch mehr Atemnot. In der nächsten Nacht verliert sie durch Sauerstoffmangel das Bewußtsein. Erst als das Amtsgericht wegen Antrag auf Betreuung auf einem Attest besteht, wird ihr Entwässerungsmittel gegeben. Nach zwei Tagen wacht sie langsam wieder auf und schwere Gehirnschäden werden erkennbar. Jetzt kann sie nicht mehr sagen, daß sie hier raus will und nicht gefesselt sein will. Die Erklärung der Oberärztin: „Sie muß sterben, sie ist selbst schuld, sie war nicht beim Arzt.“ Jetzt erst wird davon gesprochen, daß sie einen Herzklappenfehler hat und daß es zu spät zum Operieren sei.

Beim Hausarzt ist jetzt die Akte verschwunden. Die wieder gehfähige Mutter wird zwei Wochen lang auf Intensivstation festgebunden unter dem Vorwand, sie sei nicht transportfähig. Einblicke von außen werden behindert und Kliniken abgewehrt, die die Mutter übernehmen wollen. Die Oberärztin in dem kleinen Provinz-Krankenhaus: „Es gibt nichts, was wir nicht auch selbst an der Patientin tun können.“ Die Oberärztin bemüht sich durch Schikanen, Verleumdungen und Eingaben beim Amtsgericht meine Betreuung zu verhindern, damit ich die Mutter nicht noch woanders untersuchen lasse. Eine Überweisung in eine Fachklinik wäre erheblich weniger Aufwand gewesen, aber dann hätte man die Spuren der Behandlung gesehen. Die Mutter wird zum Sterben nach Hause entlassen. Der Hausarzt verweigert die Überweisung in eine Fachklinik.

Die Untersuchung gelingt erst mit Hilfe eines fremden Facharztes, als es zu spät ist, in einer Uniklinik. Die Öffnungsfläche der Aortenklappe ist 0,4 cm2 anstatt 2,0 - 3,0 cm2. Eine Überwachung durch Kardiologen und der Austausch der Herzklappe hätten das verhindern können. Das Gehirn ist jetzt zu sehr vorgeschädigt. Geld war genug vorhanden.

Bei der Pflege zuhause: Nach zu schneller Ringer-Laktat Infusion Hirnödem. Die ausführende Krankenschwester kommentiert: „Die braucht Pflegestufe drei, weil die ist hin.“
Jetzt permanent: Meine Mutter schluckt häufig in die Luftröhre. Der Hausarzt lehnt wiederholt das Einsetzen einer Magensonde ab: „Wieso wissen sie, daß ihre Mutter Hunger hat? Und warum fahren sie nicht die Woche über weg, Arbeiten?“
Anmerkung: Das ist schon die zweite Aufforderung, meine Mutter verhungern zu lassen. Verreisen und die kranke Mutter alleine lassen bis daß sie verhungert ist, ist bei mir nicht möglich. Die Ärzte können es anscheinend nicht abwarten, bis daß der Fall begraben wird.

Meine Mutter wird nicht operiert und verstirbt. Der verantwortliche Hausarzt darf selbst den Totenschein ausfüllen: Todesart natürlich. So kommt den Ärzten nichts nach.

Das war die systematische Zerstörung eines alten, hilfesuchenden Menschen. Ein Mensch, der sehr viel Kultur hatte und nie jemandem etwas schuldig geblieben war. Man hätte nur zeitig an einen Kardiologen überweisen brauchen. Einmal falsch angefangen, haben die Ärzte immer nur Flucht nach vorne gemacht, gerade so, als würde ein Fehler nicht auffallen, wenn man noch weitere hinzu macht. Dabei war es nicht gleich zu spät, es gab viele Gelegenheiten umzudenken, aber keine wurde genutzt. Es entsteht sogar der Eindruck, daß um so unglaublicher die Vorgänge, desto eher kommen die Verursacher ungeschoren davon.

Der Rechtsanwalt:

  • Das ist an der Tagesordnung.

  • Im Ermessen des Arztes liegen:
  • Vorenthalten von Aufklärung, Diagnose-, Kontrollbefunden, Überweisung an Fachärzte und Operationen.

  • Auf ärztliche Anordnung erfolgten:
  • Anbringen von Bettgittern

  • Fixieren länger als 24 Stunden
  • Zwangsbehandlung auf eine vorgeschobene Krankheit
  • Das sind alles keine „Fehler“. Stirbt die Patientin, wird das Problem geringer.

    Juristen erklären mir: Ärzte können sich vieles leisten, wenn sie wissen, wie sie ihre Taten rechtfertigen:
  • Vorenthalten von lebenswichtiger Aufklärung und Behandlung: Um den Patienten zu schonen.

  • Zwangsbehandlungen: Suizidale Absicht.

  • Zeugen der Behandlung raushalten: Die Zeugen sind verrückt und gefährlich.

  • Körperliche Mißhandlung: Die Verwandten als gewalttätig beschuldigen.

  • Einblicke in die Behandlung verhindern: Zum Schutz des Patienten.

  • Übernahme in eine Fachklinik verhindern: Nicht transportfähig.

  • Behandlungsfehler und Tötung vertuschen: Im Totenschein schreiben: Todesart natürlich.


  • Die Aussichten auf Besserung:
  • Kein Gutachter wird bescheinigen, daß ein Arzt so etwas macht.

  • Kein zu Tode gekommener Patient hat sich jemals beschwert.

  • Der Staatsanwalt bekundet: Kein öffentliches Interesse.


  • Eine PatientenHILFSorganisation:
    Bei einer 80-jährigen Frau kann man Niemandem mehr mit Menschenrechten kommen. Ich müsse erst einmal nachweisen, daß meine Mutter woanders nicht noch schlechter behandelt worden wäre.

    Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=1301
    Quelle: Mail an die Redaktion