17.06.2008 - von Harald Bendix
Nach meiner Meinung ist die Kürzung des sogenannten Zugangsfaktors von 0,3% pro Monat bei früherer Rente eine zweite Berücksichtigung des Umstandes, dass man früher RenterIn wird. Die Rente ist bei früherem Eintritt aber bereits dadurch geringer, dass weniger Rentenpunkte zum Ansatz gebracht werden.
Der nochmalige Abzug (s.o.) ist willkürlich und ohne Bezug auf rentenmathematische Grundlagen nur der damaligen Kassenlage der Bundesrepublik geschuldet, festgelegt worden. Insofern ist diese Kürzung in meinen Augen eine zweite Bestrafung für ein und denselben Tatunmstand und deshalb ungesetzlich!
Ich suche deshalb Bürger und Anwälte/ Anwältinnnen, die diese Umstände genauso sehen und mit mir zusammen eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Doppelbestrafung (zweifache Berücksichtigung ein und desselben Tatbestandes) einreichen.
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