23.06.2008 - von J. Huml
Ich habe vor 20 Jahren eine Direktversicherung über meinen Arbeitgeber abgeschlossen.Ich war immer freiwillig versichert, bin jetzt in Altersteilzeit, falle damit in die GKV und bin dadurch beitragspflichtig bei Fälligkeit meiner Direktversicherung. Man kann doch nicht einfach Bedingungen eines abgeschlossenen Vertrages andern. Wenn ich das von Anfang an gewusst hätte, hätte ich mich für eine andere Form der Altersvorsorge entschieden.
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