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Landesanstalt f. Medien NRW: Altersgrenze

17.07.2008

Altersdiskriminierung bei der Landesanstalt für Medien NRW: Eingeladen zu einem Fortbildungsprogramm werden, gemeinsam von der lfm, dem Goethe-Institut und dem Auswärtigen Amt, RadiojournalistInnen aus Osteuropa und Zentralasien. Um in den eventuellen Genuss einer solchen Einladung zu kommen, sollen die BewerberInnen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung beim Hörfünk verfügen und ausserdem sollen sie nicht älter als 39 Jahre alt sein.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2358
Quelle: M 06/07.2008

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