25.08.2008
Das Arbeitsgericht Lübeck hat entschieden, dass es kein Indiz für eine Altersdiskriminierung ist, wenn einer älteren Angestellten gekündigt wird, und die Stelle mit einer jüngeren Angestellten besetzt wird.
Das Gericht befand, dass die Einstellung einer jüngeren Arbeitskraft nicht als Beleg für eine altersbedingte Benachteiligung gelten könne, da es nahezu ausgeschlossen sei, die Stelle mit einer gleichaltrigen Person neu zu besetzen. Auch habe die Klägerin nicht plausibel machen können, dass ihr Arbeitgeber in diskriminierender Absicht gehandelt habe.
(Aktenzeichen: 6 Ca 642/07)
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Justiz:
17.08.2008: EU-Parlament: Besserer Diskriminierungsschutz nötig
14.08.2008: Arbeitgeberpräsident: AGG bürokratisch + teuer
12.08.2008: Martina Köppens Hang zur Wirtschaft: Zwei Jahre AGG
Alle Artikel zum Thema
Justiz
Zurück zur Suche nach Arbeitsgericht