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Stadtwerke Osnabrück gegen Busfahrer

30.10.2008 - von Hanne Schweitzer

Zwei Busfahrer der Osnabrücker Stadtwerke klagen gegen ihren Arbeitgeber auf Entschädigung von jeweils 500.000 Euro, weil sie sich wegen ihres Alters diskriminiert fühlen.

Wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete, ist die Klage der beiden, die schon seit 24 Jahren bei den Osnabrücker Stadtwerken beschäftigt sind, der vorläufige Höhepunkt einer seit Jahren schwelenden Auseinandersetzung zwischen den Stadtwerken und den 51 und 52 Jahre alten Fahrern.

Wie die Osnabrücker Zeitung berichtet, wehren sich die beiden Männer gegen eine seit Jahren praktizierte Personalpolitik der Stadtwerke. Deren neoliberales Ziel ist es, ältere und teurere Mitarbeiter dazu zu bringen, den Betrieb zu verlassen um dann - neue Fahrer zu schlechteren Bedingungen anzuheuern. Dazu wurde eigens die Firma Osnabus GmbH gegründet, eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke.

Nachdem die Stadtwerke im Frühjahr sogar Detektive auf die beiden Busfahrer angesetzt hatte, um Verfehlungen nachweisen zu können, haben die beiden Männer jetzt gekontert und Klage wegen des Verdachts der Altersdiskriminierung eingereicht.

Wie die Anwälte der beiden, Frank Stroot und Manuel Calvo Fernandez in der Klageschrift angeben, haben die Kläger Indizien für ihre Klage gesammelt.
So hatten die Stadtwerke den beiden Fahrern vorgeworfen, am Steuer ihrer Busse per Handy und Headset telefoniert zu haben, und sie deshalb abgemahnt. „Etliche“ andere Fahrer hatten dagegen nur formlose Ermahnungen erhalten.

Als beide Fahrer sich nach den Abmahnungen krankmeldeten, vermuteten die Stadtwerke dahinter eine Täuschung und verdächtigten die beiden, die nur 30 Stunden in der Woche arbeiten, trotz Krankmeldung in ihrer eigenen kleinen Firma einer Nebentätigkeit nachgegangen zu sein. Die Detektive, die von den Stadtwerken auf sie angesetzt waren, fanden aber diesen Verdacht nicht bestätigt und die Vertrauensärzte stellten fest, dass beide tatsächlich krank waren.

Als drittes Indiz trugen die Anwälte in ihrer Klageschrift vor, dass einer der Männer, der an Herzrhythmusstörungen leidet, die seine Arbeit aber nicht beeinträchtigen, ohne Vorwarnung während der Arbeit zur Betriebsärztin zitiert wurde, die darüber „ebenso verwundert war“. Das Ganze sei „bloße Schikane“ gewesen.

Des weiteren soll ein Vorgesetzter während einer Betriebsversammlung gesagt haben: „Die Alten müssen weg“, und ein anderer Vorgesetzter wird mit den Worten zitiert: „Die beiden werden das Rentenalter bei den Stadtwerken nicht erleben.“

Die Anwälte gehen davon aus, dass klare Indizien dem AGG genügen. Die Beweislast liege bei den Stadtwerken. Diese müssten nun darlegen, dass die Maßnahmen sachlich gerechtfertigt gewesen seien und keine Diskriminierung darstellten.

Die Stadtwerke wollten sich nach Angaben der Neuen Osnabrücker Zeitung zu den Vorwürfen gestern nicht äußern. „Wir müssen uns die Klagen erst mal genau ansehen“, sagte Stadtwerke-Sprecher Marco Hörmeyer.

Die Klagen sind am 10.10. 08 beim Arbeitsgericht Osnabrück eingegangen. Zunächst wird ein Gütetermin angesetzt. Die Kläger wollen das Verfahren aber zur Not bis zum Europäischen Gerichtshof durchziehen.

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30.10.08: Vorstand der Stadtwerke Osnabrück kündigt Busfahrern fristlos. Deren Anwalt legt Kündigungschutzklage ein. Link

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2716
Quelle: Neue OZ, 15.10.08 + 30.10.08