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Altersgrenzen bei Otto Benecke Stiftung weichen auf

29.10.2008

Auf der Webseite der Otto Benecke Stiftung sind die Förderangebote mit ALtersgrenzen versehen. Die Angebote gelten für InteressentInnen zwischen 30 und 50 Jahren. Das ist erstaunlich, weil die auf der Webseite genannten Ministerien, plus die EU und der Europ. Sozialfonds doch eigentlich wissen sollten, dass Altersdiskriminierung auch im Weiter/Bildungsbereich lt. EU-Richtlinie 43 und lt. EU Richtlinie 78 nicht gestattet ist.

Freundlicherweise hat ein Stiftungsmitarbeiter dem Büro gegen Altersdiskriminierung diese Altersgrenzen erläutert.

Wir möchten im Folgenden versuchen, Ihnen hoffentlich nachvollziehbar den
Hintergrund einer in beiden Richtungen festgelegten Altersgrenze für die Förderung über das Akademikerprogramm zu erläutern. Da wir die Förderung nur im Auftrag des zuständigen Bundesministeriums durchführen, werden wir die von Ihnen gewünschte Begründung nicht stellvertretend für das Bundesministerium, sondern nur auf dem Wege einer versuchten kurzen Annäherung an den
intendierten Sinn und Zweck Ihnen zukommen lassen.

Die Förderung über das sog. Akademikerprogramm, die seit über 20 Jahren für einen festgelegten Personenkreis von zugewanderten Akademikerinnen und Akademikern von der Otto Bennecke Stiftung e.V. durchgeführt wird, wird
ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert. Da diese Haushaltsmittel nur in stets begrenztem Umfange für den Zweck der beruflichen Eingliederung zur Verfügung gestellt werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufnahme in die Förderung erfolgen. Zu diesem Zwecke sind die ausländerrechtlichen Status-Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, ebenso festgelegt worden wie auch die Altersgrenze für den förderfähigen Personenkreis.

Das Akademikerprogramm sollte vor allem denjenigen zugewanderten Personen eine Hilfestellung bei der beruflichen Eingliederung anbieten können, die nicht
mehr ganz so jung sind, um diese Anstrengungen aus eigener Kraft zu leisten, aber von Ihrem Alter aus betrachtet noch viele Berufsjahre vor sich haben, die
sie für den Aufbau einer beruflichen Existenz für sich und ihre Familie benötigen. Die begrenzten öffentlichen finanziellen Mittel und die
Aufgabenstellung des Akademikerprogramms sind als Ursache für die Festlegung
einer Altersgrenze zu benennen. Soweit zur Entstehungsgeschichte des Akademikerprogramms und seiner Altersgrenze.

Das Akademikerprogramm befindet sich in einer grundlegenden Phase der Veränderung, die sowohl den förderberechtigten Personenkreis als auch andere wesentliche Fördervoraussetzungen zum Gegenstand hat. Im Kontext Ihrer
erwünschten Erläuterungen möchten wir Sie vor allem auf die neuen
Programmangebote des Akademikerprogramms hinweisen, die Sie auch auf unserer
Homepage finden.

Es entspricht sicherlich der Intention Ihres Büros gegen Altersdiskriminierung, dass die Programmerweiterungen, die aus dem Akademikerprogramm heraus
entwickelt worden sind und unter dem neuen Projektnamen AQUA als
Studienergänzungen für Akademiker/innen und als Pilotprojekt für
Berufsrückkehrer/innen von uns durchgeführt werden, keine streng festgelegte Altersbegrenzung mit Ausschlussfunktion weder nach unten noch nach oben mehr
beinhalten.

Insofern wird es für Sie von besonderem Interesse sein, dass über die erweiterte Programmausrichtung des Akademikerprogramms auch die
Altersbegrenzung sich aufzulösen beginnt. In diesem Sinne ist das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen einer Neufassung der Förderbestimmungen aktiv.

Mit der Goldenen Falte 2008 wird es alleine aus terminlichen Gründen nicht mehr klappen, da die Preisverleihung bereits auf den 19.11.08 datiert ist.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Karl Konradi
Otto Benecke Stiftung e.V.

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Erstaunlich, dass das Bildungsministerium schon jetzt daran arbeitet, die Kriterien anzupassen. Sie haben es tatsächlich bemerkt, dass dort Handlungsbedarf besteht - und sooo schnell!!!

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2596
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung