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Gericht: 55Jähriger kann 63Jährigem vorgezogen werden

30.10.2008

Der frühere Ein-Euro-Jobber im Wiesbadener Stadtarchiv, Wilfried Lüderitz (63), hat keinen Anspruch auf einen befristeten einjährigen Arbeitsvertrag. Die Richter am Arbeitsgericht in Wiesbaden wiesen auch Lüderitz´ Forderung nach einer Entschädigung wg. eines Verstoßes gegen das AGG zurück.

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts gibt es für Ein-Euro-Jobber den Anspruch auf Übernahme in eine reguläre Stelle generell nicht, weil es sich juristisch nicht um eine Beschäftigung handele, argumentierten die Richter. Auch den Vorwurf der Altersdiskrimierung wiesen sie zurück: Die Entscheidung der Stadt, einen 55-Jährigen (in diesem Fall den Ein-Euro Jobber-Kollegen des Klägers) einzustellen und nicht den 63Jährigen, könne man auch so auffassen, dass der jüngere Mann "noch eine längere Durststrecke" (!) im Arbeitsleben vor sich habe als ein 63-Jähriger.

Link: http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=3493761
Quelle: Wiesbadener Kurier 30.10.08