27.11.2008 - von B.W. + Hanne Schweitzer
Bei der Verlängerung meines Versicherungsvertrages in der KFZ-Versicherung wurde mir vom HDI Büro erklärt, dass ab dem nächsten Jahr (dann bin ich 69), der Beitrag erhöht wird, weil damit zu rechnen sei, dass in meiner Altersklasse mehr Unfälle passieren. Man übergab mir ein Schreiben des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der Juris GmbH und erklärte mir, die Daten der Versicherungswirtschaft basieren auf gesicherten statistischen Erhebungen.
Ich fahre seit 44 Jahren täglich PKW und in den Sommermonaten ein Leichtkraftrad unfallfrei und ich empfinde dieses Begehren einer generellen Altersdikriminierung einfach ungeheuerlich.
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Dazu die folgende Info, die dem Büro gegen Altersdiskriminierung zugesandt wurde: "Angeblich verzeichnen die Versicherer schon seit ein paar Jahren stetig steigende Unfallkosten für Fahrer ab Alter 65. Hintergrund ist wohl, dass diese nicht mehr nur bei trockener Strasse und Sonnenschein, sondern auch nachts und in anderen Gefahrensituationen häufiger fahren als früher. Dazu gibt es offenbar alterspezifische Fahrfehler, wie falsche Strassenbenutzung (z.B. Geisterfahrer auf der Autobahn, falsche Einfahrt in Einbahnstrassen etc.), die sich laut einer Erhebung der Allianz vor allem ab 60 drastisch häufen. Die Allianz empfiehlt älteren Fahrern technische Einbauten wie Fahrassistenzsysteme, aktive Gefahrbremsung,Kreuzungsassistenten und Parkassisteneten zu nutzen. Der Kreuzungsassistent ist wohl noch in der Probephase. Es ist wohl absehbar, dass Senioren, die
solche Systeme nicht im Wagen haben, bald noch viel mehr
Versicherungsbeitrag zahlen müssen."
Der Artikel im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auf den sich die Autoversicherer berufen, heißt: §20 Zulässige unterschiedliche Behandlung. (1)Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient, (...) Demnach ist eine unterschiedliche Behandlung laut § 20 zulässig, wenn diese auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht, insbesondere auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen. Zu deutsch: Unterschiedliche Vertragsbedingungen sind weiterhin möglich, müssen jedoch vor allem sachliche Gründe haben.
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Die Frage ist, ob dieser § 20 mit den EU-Richtlinien 78 + 43 konform geht, in denen vom Europäischen Rat die Mindestanforderungen für Gleichbehandlung in allen Mitgliedstaaten festleget wurden.
Interessant wäre auch zu wissen, was der ADAC zu dieser politisch gewollten Ungleichbehandlung älterer Autofahrer hält. Oder ist er schon längst an der Wirtschaftssparte beteiligt, die all diese elektronischen Spielzeuge, pardon Hilfsmittel entwickelt und natürlich in möglichst hoher Stückzahl verkaufen will? Welche Aktivitäten hat ADAC während des Gesetzgebungsverfahrens entwickelt, und was tut er heute jetzt gegen diese eindeutige Altersdiskriminierung? Zu fragen bleibt auserdem, ob "die versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertungen unter Heranziehung statistischer Erhebungen", die simple Tatsache berücksichtigen, dass allein schon durch die zunehmende Anzahl älterer AutofahrerInnen die Zahl der Unfälle steigt?
Soll man in diesem Zusammenhang zynisch nennen, wenn die Pressemitteilung Nr. 350/2008 vom 25.11.2008 des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesfamilienministerium, Dr. Kues, die Überschrift hat: "Industrie und Handel sollen stärker auf die Bedürfnisse älterer Menschen eingehen"?
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