03.12.2008 - von A.L.
Ich bekam mit 48 Jahren als Informatikkauffrau keinen Job in der IT Branche. Daraufhin wollte ich eine Weiterbildung als Arbeitserzieherin machen. (Bekam derzeit ALGII) Schule war geregelt, ebenso Praktikumsplatz. Wurde aber mit der Begründung des Alters von der ARGE abgelehnt.
Später bekam ich ein Arbeitsangebot einer Steuerkanzlei. Bedingung: 2 Tage Datev-Schulung in Stuttgart. Ich bat die ARGE um diese Schulung, da ich ja einen garantierten Arbeitsplatz hatte, diese schickte mich aber zum kostenlosen Probearbeiten in eine Kanzlei. Nach diesem Probearbeiten war mein Job beim Steuerberater dann anderweitig vergeben und ich blieb wieder arbeitslos.
2007 bekam ich auswärts einen Arbeitsplatz als Sachbearbeiterin angeboten und bin deswegen kurzfristig umgezogen. Habe auch eine Wohnung gefunden aber aufgrund der hohen Kosten eine Wohngemeinschaft gebildet. Da mein Mitbewohner arbeitslos wurde, muss ich für die Wohn- und Nebenkosten alleine aufkommen und bin meinem Mitbewohner unterhaltspflichtig. Kann diese Kosten aber nicht tragen und habe inzwischen Schulden machen müssen.
Die Zahlung von ALGII wurde komplett verweigert, da sie die WG als Lebensgemeinschaft definierten. Weiss nun nicht mehr wie es weitergehen soll. Billigere Wohnungen stehen zur Zeit nicht zur Verfügung. Stehe nun vor der Entscheidung, die Wohnung und Arbeitsstelle zu kündigen und zu meiner Mutter zu ziehen. Und das mit 50 Jahren. So wird einem die Existenzgrundlage einfach unter den Füssen weggezogen.
Was noch unverständlicher ist: nachdem ich die ARGE aufgesucht habe, um mit dem Sachbearbeiter über die Situation zu reden, drückte man mir am Empfang Formulare in die Hand, die solle ich erstmal ausfüllen, damit ich als arbeitssuchend registriert werden kann. Ich daraufhin: "Ich habe Arbeit". Lappidare Antwort: Ohne Ausfüllen des Antrages für Abeitssuche kein Gespräch mit Sachbearbeiter. (Geschehen am 2.12.2008, ARGE Balingen)
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