13.02.2009 - von Deutsches Institut für Menschenrechte
Das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin hat ein auf drei Jahre angelegtes Projekt mit dem Titel "Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände" gestartet.
"Ziel: Die Handlungskompetenz von Verbänden als Akteuren des
Diskriminierungsschutzes zu stärken und eine menschenrechtliche "Kultur der Nichtdiskriminierung" zu fördern."
Das muss man noch einmal lesen.
Ein Individuum, ein Mensch, kommt in dieser Projektbeschreibung nicht vor. Es sind demnach nicht die MitarbeiterInnen von Verbänden, die Handlungskompetenz beim Institut erwerben sollen, um die "Opfer" von Diskriminierung in Zukunft zugewandter, juristisch kenntnisreicher zu beraten, nein, das Abstraktum "Verband" soll richtig positioniert werden, soll eine gute Figur machen, international, in den Gremien. Wen interessiert schon das Individuum. Damit lässt sich nicht punkten. Und ein Verband hat noch dazu den entscheidenden Vorteil, dass er nicht unzufrieden ist. Die Projektbeschreibung hat einen weiteren Vorteil: Kritik an der derzeit gültigen gesetzlichen Lage zum Diskriminierungsverbot fällt bei so hehren, abstrakten Zielen komplett unter den Tisch. Der Bundesrat hat einen besseren Diskriminierungschutz abgelehnt? Wen kümmert`s. Verbände sind zufrieden mit dem was ist. Sie lassen sich ihre Aufgaben gerne zuweisen, wäre es anders, bekämen sie kein Geld.
"Schulungs- und Beratungsangebote, sollen die Anwendung verbandsspezifischer Rechte zum Diskriminierungsschutz unterstützen und zur Entwicklung einer verbandsinternen Antidiskriminierungskultur beitragen.
Bei der Projektvorstellung erklärte der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, dass mit der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem
Persönlichen Budget und Unterstützter Beschäftigung in dieser Legislaturperiode wichtige Schritte getan worden seien. Das Projekt sei ein notwendiger Beitrag zum praktischen Diskriminierungsschutz und ergänze aus der Zivilgesellgesellschaft heraus die politischen Bemühungen.
Das Projekt wird in Kürze per Rundschreiben bei verschiedenen
Verbänden, wie Wohlfahrts-, Verbraucherschutz- und
Betroffenenverbänden, vorgestellt.
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