12.05.2009
Schriftliche Anfrage des Bundestagsabgeordenten Dr.Volker Wissing (FDP) zur Anzahl von Diskriminierungen, die bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingegangen sind.
SF 0509a Antidiskriminierungsstelle:
Wie verteilen sich die bislang der Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung vorgetragenen Beschwerden bzw. Fälle auf die verschiedenen Diskriminierungstatbestände des Allgemeinen Gleichbehandiungsgesetzes (AGG) sowie den öffentlichen, privaten und wirtschaftlichen Sektor, und wie viele Beschwerden über Fälle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wurden seit dessen Inkrafttreten gegen die verschiedenen Bundesministerien bzw. -behörden vorgebracht?
Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familien, Senioren, Jugend und Frauen, Dr. Hermann Kues, antwortet am 12. Mai 2009:
Die unabhängige Antidiskriminierungsstelle gibt zu Ihren Fragen ergänzend zur Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck, Monika Lazar u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 12/12779 vom 17. März 2009 folgende Auskunft: Insgesamt hatte die Antidiskriminierungsstelle 6804 Beratungskontakte seit ihrem Bestehen bis Ende März 2009.
Darin enthalten sind Anfragen von Betroffenen und Anfragen von Interessenvertretungen und allgemeine Anfragen zum AGG.
Zu den Merkmalen des AGG haben sich seit ihrem Bestehen bis Ende März 2009 2.389 Personen, die sich betroffen fühlten, an die ADS gewandt.
Dabei entfielen auf die einzelnen Merkmale:
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