02.07.2009 - von Georg Rapp, Betriebsrat
Ein Kollege hat beim Daimler gelernt und er wird unbefristet übernommen. Im Alter von 26 Jahren scheidet er mit Wiedereinstellungszusage
aus, um seinen Techniker zu machen. Das ist Mitte 2006.
Nach einem Jahr, nach erfolgreicher Qualifizierung, kommt er zurück. Dann erhält er seinen ersten Kontoauszug
der neuen Betriebsrente. Und er stellt fest: kein Startbaustein.
Die von ihm bis zu seinem Ausscheiden erdienten Rentenjahre sind weg.
Und das, obwohl ihm beim Ausscheiden gesagt wurde, dass trotz der Unterbrechung seines Arbeitsverhältnisses seine Rentenansprüche erhalten blieben.
Wer sich qualifiziert, ist der
Dumme ...
Was war geschehen? In der Zeit seiner Qualifizierung wurde das Betriebsrentensystem umgestellt. Und dieser Umstellung fielen seine schon erworbenen Ansprüche zum Opfer. Obwohl er trotz Unterbrechung die 35 Rentenjahre,
die die DB-Rente maximal vorgesehen hat, immer noch hätte erfüllen können. Auch wenn er seine Technikerausbildung ein Jahr früher oder später gemacht hätte, wäre das rentenunschädlich gewesen.
Dabei darf es nicht bleiben! Ihm gehen ein paar zehntausend Euro durch die Lappen. Und das sei nach Auskunft der Rentenberatung
beileibe kein Einzelfall. Es
muss doch möglich sein, auch für
diese Kolleginnen und Kollegen einen Startbaustein zu berechnen.
Spätestens dann, wenn sie in den
Betrieb zurückkommen. Alles andere
wäre Abzocke auf Kosten dieser Kollegen!
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