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ARGE ignoriert AGG und SGB III

06.07.2009 - von J.G.

Immer wieder finde ich Alterseinschränkungen in den Stellenangeboten der Arbeitsagentur, die nicht nachvollziehbar sind (z.B. Referenznummer: 10000-1039593484-S, 28- 40 Jahre).

Ich habe mich bei der Arbeitsagentur diesbezüglich beschwert, dass die ARGE auch für den Inhalt verantwortlich sein muss, wenn dieser gegen das Gesetz verstößt und die ARGE Kenntnis davon erhält.

Leider vertritt anscheinend das Amt die Ansicht, dass "... Eine pauschale Feststellung eines Verstoßes nur anhand der enthaltenen Altersbeschränkung ist nicht möglich."

Ich habe allerding einen konkreten Verstoß gemeldet, der - meiner Meinung nach - keine sachlichen Ausnahmen zulässt (Softwareentwickler).
Ich fühle mich als 44 Jahre junger Dipl.-Ing. diskriminiert wenn die Diskrimminierung schon in der Stellenausschreibung offensichtlich wird und die ARGE gar nicht reagiert.

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Das Thema Alter und Arbeitsvermittlung ist gesetzlich geregelt.

Dazu heißt es auf Beck-online - Gagel, SGB III Arbeitsförderung, in der 34. Ergänzungslieferung 2009: SGB III - § 36 Grundsätze der Vermittlung.

(2) 1 Die Agentur für Arbeit darf Einschränkungen, die der Arbeitgeber für eine Vermittlung hinsichtlich Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, Staatsangehörigkeit oder ähnlicher Merkmale des Ausbildungsuchenden und Arbeitsuchenden vornimmt, die regelmäßig nicht die berufliche Qualifikation betreffen, nur berücksichtigen, wenn diese Einschränkungen nach Art der auszuübenden Tätigkeit unerlässlich sind.

2 Die Agentur für Arbeit darf Einschränkungen, die der Arbeitgeber für eine Vermittlung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität des Ausbildungsuchenden und Arbeitsuchenden vornimmt, nur berücksichtigen, soweit sie nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zulässig sind.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2744
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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