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Stadtsparkasse Köln/Bonn: Trotz Ihres hohen Alters

17.07.2009 - von Hanne Schweitzer

Altersdiskriminierung bei der Stadtsparkasse Köln/Bonn. Die Eheleute A. sind seit Jahren Kunden der Sparkasse Köln, heute Köln/Bonn. Unter anderem haben sie dort ein Festgeldkonto und ein Wertpapierdepot. Als Herr A. verstirbt, verlässt sich seine Frau im guten Glauben auf die Finanzberatung bei der Sparkasse. Auf deren Anraten wird das gesamte Guthaben auf dem Festgeldkonto nach und nach in wachstumsorientierte Fonds umgetauscht. Entsetzt muss Frau A. Ende 2008 feststellen, dass ihr diese Art von Beratung einen Verlust von weit mehr als der Hälfte ihres Anlagevermögens beschert hat.

Sie wendet sich an die Zeitschrift Euro-Finanzen, und schildert ihre finanzielle Situation. Der Redakteur, Stefan Rullkötter schreibt daraufhin einen Brief an die Pressestelle der Stadtsparkasse Köln/Bonn. Die Antwort an Rullkötter kommt von der Abteilung Externe Kommunikation und sie macht deutlich, mit welcher Einstellung man dort den Kunden begegnet. In der E-Mail steht kein Wort der Entschuldigung, keine Bitte um Nachsicht, kein Gesprächsangebot, nicht mal eine dumme, aber vielleicht gutgemeinte Ausrede.

Stattdessen: Falsche Tatsachenbehauptungen, Kundenfeindlichkeit, unpassende Wortwahl, Altersdiskriminierung, Dreistigkeit, Eiseskälte.

Die Schuld am erklecklichen Verlust ihres Anlagevermögens trifft nach Ansicht der Externen Kommunikationsmitarbeiter einzig und alleine Frau A. "Aus unserer Sicht ist Frau A. nicht Opfer einer Fehlberatung, sondern – wie viele andere Anleger, Unternehmen und ganze Staatshaushalte – Opfer der Finanzmarktkrise."

Frau A. ist aber nicht nur Opfer, nein, sie ist auch Täterin. Sie hat, so wirft man ihr vor, "angebotene Chancen vertan". Überdies, was stellt sie sich so an, die Frau A., es geht ja "nur" um "ein Element ihres Vermögens."

Nach diesen Unverschämtheiten schießen die Mitarbeiter der Externen Kommunikation (Kommunikation, das bedeutet eigentlich Verständigung!) noch einen weiteren Giftpfeil ab, der herabwürdigend und beleidigend ist. Sie schreiben: "Trotz ihres hohen Alters sollten ihr (gemeint ist Frau H.) die Unterschiede der Anlageformen bekannt sein." Das ist starker Tobak und Frau A. ist erst einmal sprachlos. Nach einer schlaflosen Nacht ruft sie ihre Rechtsschutzversicherung an und beantragt Kostenübernahme für einen Anwalt. Die wird ihr gewährt.
Seitdem werden Briefe zwischen Anwalt und Sparkasse ausgetauscht.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3109
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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