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Über Sechzigjährige: Nur 7,4% mit Vollzeitarbeitsplatz

27.07.2009 - von Hanne Schweitzer

In der Altersgruppe der 63 bis unter 65Jährigen gehen nur 7,4 Prozent einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung nach.
Das geht aus der Antwort der schwarz/roten Bundesregierung (Drucksache 16/13751) hervor, die auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/135129 "Rente ab 67 und die Arbeitsmarktlage Älterer" reagiert hat.

In der Altersgruppe der 58 bis unter 63Jährigen, so die Bundesregierung, waren 26,6 Prozent in Vollzeit und sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Von den 55 bis unter 58Jährigen waren 39,4 Prozent sozialversicherungpflichtig vollzeitbeschäftigt.
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit, auf die sich die Angaben der Bundesregierung beziehen, sollte mit einer gewissen Skepsis betrachtet werden.

Zum einen beziehen sich die Angaben zur Beschäftigung auf den Stichtag 30.9.2008, stammen also noch aus der Zeit VOR der Kriiise, und dürften schon aus diesem Grund höher sein, zum anderen wird die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse in der jeweiligen Altersgruppe auf die Bevölkerungszahlen vom 31.12.2007 bezogen. Knapp ein Jahr später gehören aber mehr Menschen zu den entsprechenden Altersgruppen.Die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse dürfte, wegen der steigenden Zahl Älterer deshalb wohl niedriger sein.
Dazu kommt: Durch eine Änderung der Erfassungsregeln tauchen die Neuzugänge von älteren Arbeitslosen (77.100) 2009 zwar in der Statistik auf, das gilt aber nur ein Jahr lang. Bleiben sie länger arbeitslos, verschwinden sie wieder aus der Statistik. Eine detaillierte Aussage darüber, wie viele Ältere arbeitslos sind oder wie es um ihre Beschäftigungssituation bestellt ist, kann also nicht getroffen werden.

Nun steht die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre ab dem Jahre 2012 aber bekanntlich unter Vorbehalt (Überprüfungsklausel § 154 SGB VI). Ab 2010 soll alle vier Jahre überprüft werden, „ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können“. Geht man die Antworten der Bundesregierung durch, fällt auf, dass diese zur Beurteilung der Areitsmarktlange Älter und deren wirtschaftlicher Situation unbefriedigend sind. Entweder sind wichtige Daten nicht vorhanden, oder sie sind veraltet. Manchmal "schätzt" die Bundesregierung die Situation älterer Arbeitsloser ein.
So sind Daten über die Zahl der Kurzarbeiter zwischen 55 und 65 Jahre nicht vorhanden, weil die Bundesagentur für Arbeit diese nicht nach Altersgruppen getrennt auswertet.
Angaben über Beschäftigte, die in Altersteilzeit sind, werden nur einmal im Jahr erhoben. Auch wird bei Altersteilzeitbeschäftigten nicht zwischen Vollzeit und Teilzeit differenziert. Die Beurteilung der wirtschaftlichen, bzw. sozialen Situation älterer ArbeitnehmerInnen basiert auf der Studie ´Alterssicherung in Deutschland (ASID)`. Die Studie wird jedoch nur einmal in jeder Legislaturperiode durchgeführt. Dazu kommt, dass die Einkommen der Älteren darin NICHT aufgeschlüsselt werden nach Einkommen aus Altersrente, Pensionen, Beamtenbezügen, Vermögen und sonstigem, Selbstständigkeit,Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, sonstiger Beschäftigung, Arbeitslosenhilfe bzw. Arbeitslosengeld II.
Bei der Tabelle, die Auskunft gibt über den "Abgang von Arbeitslosen im Alter von 58 bis unter 63 Jahren" fällt auf, dass hier zum einen nur die 58 bis 62Jährigen erfasst werden, dass zum anderen auch "Beschäftigung" durch PSA, ABM, BSI und Arbeitsgelegenheiten als "Arbeit" gelten, und "die Daten zugelassener kommunaler Träger" in den Zahlen nicht enthalten sind.

Eine solide Grundlage zur Beurteilung der Rente mit 67 ist das nicht.

Zitiert nach:
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13751
16. Wahlperiode 07. 07. 2009
elektronische Vorab-Fassung. Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2816
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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