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Promoter bei 1. Bundesliga sollen maximal 30 sein

20.11.2009 - von Hanne Schweitzer

Fußballspiele werden von Zuschauern aus allen Altersgruppen besucht. Bei Spielen der der 1. Bundesliga dürften aufgrund der höheren Eintrittspreise die Alteren sogar in der Überzahl sein. Großeltern mit ihren Enkeln gehen zum Spiel, Geschäftsleute mit ihren Kunden, Studenten, weibliche wie männliche Fans jeden Alters, Clubs, Vereinsmitglieder, DauerkartenbesitzerInnen. Umso erstaunlicher, dass für Promotions-Aktionen in den Fußballstadien von der NV Vertriebs GmbH ausschießlich "junge und nette Damen und Herren (18-30 Jahre) bei sehr guten Verdienstmöglichkeiten" gesucht werden

Am 19. August 2009 bewirbt sich Reinhard Baust aus Berlin bei dem Unternehmen als Promoter. Herr Baust ist gelernter Verkäufer und er ist 56 Jahre alt.

Am 21. August 2009 wird ihm von der DM Deutsche Media Direkt GmbH mitgeteilt, dass nur Mitarbeiter bis max. 30 Jahre gesucht werden.

Wir erfahren: Herr Baust gilt der Firma also als zu alt. Nur unter 30Jährige können nach deren Meinung "nett" sein und in Spielen der 1. Bundesliga "promoten", also irgendein Produkt an den Mann oder die Frau bringen. Juristisch wird Herr Baust mit einer unzulässigen, direkten Altersdiskriminierung konfrontiert. Dazu heißt es im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) §2 1.: "Benachteiligungen (wegen des Alters) sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf: 1. die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg."

Herr Baust braucht einen juristischen Beistand, um zu belegen, dass die Qualifikation eine Ware vor bzw. nach einem Erstligafußballspiel an den Mann bzw. die Frau zu bringen, nicht nur von unter 30Jährigen erbracht werden kann.
28.8.09
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Seit Beginn der 43. Kalenderwoche liegt der Sachverhalt dem Arbeitsgericht vor.
Des weiteren hat Herr Baust an das Präsidium des Deutschen Fußball Bundes ein entsprechendes Schreiben seiner Verachtung gegenüber dessen Dienstleistern mit Vermerk des zukünftigen Verfahrens geschickt. ...
20.10.2009

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Der Kontakt mit dem Büro gegen Altersdiskriminierung hat Herrn Baust ermutigt, gegen diese Altersdiskriminierung vorzugehen. "... Gestern nun war es so weit; Ich hatte ja Klage gegen den Arbeitgeber eingereicht, die Klageschrift selbst verfasst, mich auch selbst vor Gericht vertreten. ... Das Ganze fand vor der 58. Kammer des Arbeitsgerichtes in Berlin statt. Den Vorsitz hatte Herr Dittert, Vorsitzender Richter am Arbeitsgericht in Berlin. Es war der richtige Weg, sich zur Wehr zu setzen, und sich keinerlei Diskriminierung gefallen zu lassen, so der Wortlaut des Vorsitzenden Richters. Nach bereits fünf Minuten war alles entschieden. ... Die Beklagte Seite war sofort und ohne Umschweife bereit meine geforderte Schadensersatzsumme zu akzeptieren. ... So verließ ich als Sieger den Gerichtssaal.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3205
Quelle: Mail an die Redaktion

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