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ADAC-Unfallschutz nur bis 75 Jahre

31.08.2009 - von ADAC

Die Versicherung ADAC-Unfallschutz aktiv kann laut Produktinformationsblatt Informationen nur abschließen, wer ADAC-Mitglied und bei Vertragsabschluss noch nicht 76 Jahre alt ist. Auch dauernd Pflegebedürftige "und Geisteskranke" (wörtlich) können die Versicherung nicht abschließen.
Ausserdem sind Leistungen dann ausgeschlossen, wenn es sich um Unfälle handelt, "die durch eine Geistes- oder Bewustseinsstörung der versicherten Person verursacht wurden mit Ausnahme derjenigen, die durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall ausgelöst wurden". Weitere Ausschlüssen getreffen u.a. "Gesundheitsschäden an Bandscheiben, durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person sowie Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen".

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2886
Quelle: ADAC

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