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Altersdiskriminierung beim Studium über 30

11.09.2009 - von S.P., H.S. Hanne Schweitzer

Lebenslanges Lernen fordert der Staat von uns BürgerInnen. Über 30Jährige, die studieren wollen, lässt er aber im Regen stehen. Kein Bafög, kein Studienkredit steht für diese Studentinnen und Studenten zur Verfügung. Sie gelten als "zu alt". Diese Ungleichbehandlung aufgrund des Lebensalters, für das bekanntlich niemand selbst verantwortlich ist, steht im krassen Gegensatz zum AGG. Sie verstößt gegen § 1, gegen § 2.3, § 2.7, § 20.1. Es wird höchste Zeit, dass die ungleichen Bildungschancen beseitigt werden. Das ist nur möglich, wenn es eine Art Musterklage gibt.

Hier zwei aktuelle Beispiele:
"Wenn ich studieren möchte und älter als 30 Jahre alt bin, bekomme ich keinen Studienkredit, dies wird allgemein so gehandhabt. Studieren ab 40 gilt als "Seniorenstudium" so zum Spaß, anscheinend mit der Idee ab 40 sei schon alles Finanzielle geregelt sowie auch die Karriere vorbei. Dabei fängt für mich die Karriere erst an, nachdem meine Tochter erwachsen ist. Diese Form der Diskriminierung benachteiligt mich wegen des Alters und auch als Frau."
S.P.
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"Ich fühle mit gerade auch Altersdiskriminiert, da ich mit 36 Jahren Filmregie studieren könnte. Für mich ist dieses Studium an der Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation (staatl. anerkannte FH in Köln) eine Weiterbildung. Ich habe bislang Theater- und Filmprojekte mit Menschen unterschiedl. Hintergrunds (Migrationshintergrund, mit Arbeitslosen Jugendlichen StrassenKids ... etc.) gemacht. Gerne würde ich mit meiner Arbeit mehr Menschen erreichen. Meine Fähigkeiten und Kenntnisse erweitern, und das 1x für mich studieren. Jobs annehmen, die ich ohne Studium niemals bekommen würde. Jetzt habe ich auch noch die Prüfung an der Fachhochschule bestanden, und bin immatrikuliert. Aber ohne einen finanziellen Zuschuß kann ich leider das Studium nicht anfangen. Falls Sie eine Idee haben, wie man mir helfen kann, so würde ich mich sehr freuen."
lg
H.S.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3118
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung