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Studienplatz -Vergabeverfahren: Nicht für 55 plus

05.10.2009 - von S.I.

Ein weiteres Beispiel für ALtersdiskriminierung im Hochschulbereich: Ich bin 58 Jahre alt und habe mich im August 2009 für den Diplom-Studiengang Psychologie an der Universität Potsdam beworben, nachdem ich vom zuständigen Prüfungsausschuß aufgrund meiner Vorleistungen aus einem früheren Psychologiestudium in das Hauptstudium eingestuft worden war.
Mein damaliges Studium mußte ich aufgrund der Folgen eines schweren Unfalls kurz vor Beginn der Diplomarbeit und der abschließenden Prüfungen abbrechen. Ca. vier Wochen nach meiner Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen bekam ich am 22.09.2009 die lapidare Mitteilung, daß ich "bereits das 55. Lebensjahr überschritten" hätte und nicht am Vergabeverfahren der Studienplätze teilnehmen könne.

Ich brauche dringend einen Berufsabschluß, um wenigstens eine reale MarktChance zu haben, mein Alter nicht in Armut und auf das Grundeinkommen beschränkt zu verbringen.
Ich empfinde dies deutlich als Benachteiligung und Altersdiskriminimierung.
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Mein Antrag auf Zulassung für den Diplomstudiengang Psychologie 5. Fach-Semester vom 12.August 2009
Ihr Geschäftszeichen 2.B.10
Sehr geehrte Frau … ,
mit Ihrem Schreiben vom 22.09.2009 schliessen Sie mich aus Altersgründen aus der Studienplatzvergabe aus. Gegen diese offensichtliche Diskriminierung wehre ich mich hiermit ganz entschieden und fordere Sie auf, diese unverzüglich zurückzunehmen, meinem Antrag stattzugeben und mir einen Studienplatz für das WS 2009/10 zuzuweisen.

Sie verletzen das Grundrecht auf Gleichstellung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) §1, §2(1)3.+7.
Aufgrund der vorläufigen Einstufung meiner Vorleistungen aus einem früheren Psychologiestudium durch den Prüfungsausschuß hatte ich mich um einen Studienplatz im Haupstudium beworben, um einen Berufsabschluß zu haben. Der Studienabschluß bedeutet für mich - nach jahrelanger Krankheit und Arbeitslosigkeit - die einzige Möglichkeit überhaupt noch eine Markt-Chance zu haben, um nicht in Altersarmut zu enden. Dies bitte ich nochmals zu bedenken. Sollten Sie die Diskriminierung aufrechterhalten, wäre ich gezwungen, einen Rechtsanwalt einzuschalten und nötigenfalls mein Recht einzuklagen.
Mit freundlichen Grüssen
...

1 Kopie an den Prüfungsausschuß des Instituts für Psychologie der Universität Potsdam
1 Kopie an die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Potsdam
1 Kopie an das Justizministerium über das Büro gegen Altersdiskriminierung

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3215
Quelle: Mail an die Redaktion

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